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Gewerkschaft zu Dienstleistungen: Beschäftigte in Kurzarbeit halten und Trinkgeld-Option anwenden

vida-Heitzinger: „Höhere Nettoersatzrate für körpernahe DienstleisterInnen durch Trinkgeld-Option muss selbstverständlich sein“

Nachdem der Osten Österreichs mit 1. April in eine „Osterruhe“ geschickt wurde und diese nun bis 2. Mai verlängert wurde, ist klar, dass auch die körpernahen Dienstleistungsbetriebe wieder Kurzarbeit in Anspruch nehmen müssen. Die Kurzarbeit IV bietet den Betrieben die Möglichkeit einer freiwilligen Trinkgeldersatz-Option. Christine Heitzinger, Vorsitzende des Fachbereichs Dienstleistungen der Gewerkschaft vida, appelliert an die Unternehmerinnen und Unternehmer, diese Option bei der Beantragung der Kurzarbeit zu berücksichtigen, um den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Stück weit das entgangene Trinkgeld zu ersetzen. „Mit dem neuerlichen Lockdown in der Ostregion passiert es jetzt das vierte Mal in den vergangenen 13 Monaten, dass den Kolleginnen und Kollegen die Türen der Betriebe vor der Nase zugeschlagen wurden. Das ist auch für die Psyche der Menschen, die alle sehr gerne ihrer Arbeit nachgehen und den Kundinnen und Kunden etwas Gutes tun wollen, eine sehr schwierige Situation“, zeigt Heitzinger auf.

Durch die Inanspruchnahme der Trinkgeld-Option erhöht sich die Nettoersatzrate in der Kurzarbeit, wodurch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr Geld ausbezahlt werden kann. „Die Kolleginnen und Kollegen wissen nicht mehr, wie sie ihre Lebensunterhaltungskosten finanzieren sollen. Wenn Betriebe unterstützt werden, dann muss auch die höhere Nettoersatzrate für die Beschäftigten selbstverständlich sein“, appelliert Fachbereichsvorsitzende Christine Heitzinger – genauso wie die Bundesinnung der Friseure - an die Unternehmen.

Neben der Trinkgeldersatz-Option brauche es für die Beschäftigten aber auch einen Fixkostenzuschuss. „Das Ersparte der Kolleginnen und Kollegen ist nach so vielen Monaten mit weniger Einkommen aufgebraucht“, so Gewerkschafterin Heitzinger, die betont, dass hier nicht auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den körpernahen Dienstleistungsbetrieben vergessen werden darf. „Ein Fixkostenzuschuss ist unumgänglich, wenn die Regierung nicht Armut unter den Betroffenen riskieren will. Sie sind völlig unverschuldet in diese Situation geraten und es scheint so, als müssten sie jetzt bereits zum vierten Mal die Suppe auslöffeln. Das werden wir nicht akzeptieren.“

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