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Gewerkschaft vida/Klagenfurt: Betriebsrat im Kurhaus Reichel in Gründung

MitarbeiterInnen fordern Klarheit über die Zukunft des Unternehmens

Das Chaos rund um die Kündigung der Kassenverträge und von 47 MitarbeiterInnen zum Jahresende hat jetzt erste Konsequenzen. Die MitarbeiterInnen des Kurhauses Reichel haben mit Unterstützung der Gewerkschaft vida Wahlen für einen Angestellten- und einen ArbeiterInnenbetriebsrat einberufen, gibt der Kärntner Landesgeschäftsführer der Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft vida, Thomas Finsterwalder, bekannt.

„Die bisherigen Auftritte der Familie Reichel haben nicht unbedingt dazu beigetragen, die Sorgen der KollegInnen zu zerstreuen. Uns liegt zudem ein internes Schreiben an die MitarbeiterInnen vor, das einerseits mehr Fragen aufwirft als es beantwortet und andererseits von einer Überforderung der Geschäftsführung zeugt“, so vida-Gewerkschafter Finsterwalder weiter.

„Angesichts dieser Umstände, kann es für die Geschäftsführung keine große Überraschung sein, dass sich jetzt Betriebsräte formieren. Denn ein Betriebsrat hat rechtlichen Anspruch, die Informationen zu bekommen, auf welche die Belegschaft wartet, und kann diesen Anspruch auch vor Gericht durchsetzen“, verdeutlicht Finsterwalder.

„Wir sind genauso wie die Familie Reichel daran interessiert, dass es dem Unternehmen gut geht“, betonen die MitarbeiterInnen, die die Einberufung des Betriebsrats vornehmen. In Anbetracht der Umstände wollen sie auf Augenhöhe mit dem Dienstgeber verhandeln und nicht von dessen Willkür abhängig sein, ob nun wichtige Informationen über die Zukunft des Kurhauses und seiner Beschäftigten weiter- bzw. nichtweitergegeben werden.

„Da uns zu Ohren kam, dass in Vergangenheit Druck auf KollegInnen ausgeübt worden sein soll, damit sie von einer Betriebsratswahl absehen, werden wir den gesamten Gründungsprozess genauestens im Auge behalten, indem wir die MitarbeiterInnen bei ihrem Vorhaben konsequent begleiten und unterstützen“, kündigt Finsterwalder an. Der vida-Landesgeschäftsführer appelliert an die Geschäftsführung: „Betriebsratswahlen sind ein gesetzlich garantiertes Recht der Belegschaft. Wir erwarten uns, dass sich die Familie Reichel an geltendes Recht hält.“

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