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Nächste Laudamotion-Niederlage

Gerichtsurteil: Kündigung von 17 Schwangeren ist rechtswidrig.

17 schwangere Beschäftigte wären, wenn es nach Billig-Airline Laudamotion geht, auf der Straße gestanden. Jetzt hat das österreichische Gericht entschieden, wie es wirklich ist: Das Vorgehen des Unternehmens ist natürlich rechtswidrig. Ryanair, also das Mutterunternehmen von Laudamotion, betreibt seit Monaten eine skrupellose Dumpingpolitik in Österreich.
 

"Das Personalmanagement folgt dem Prinzip der Angst. Um die Beschäftigten einzuschüchtern und verschlechternden Bedingungen zuzustimmen, bricht der Konzern immer wieder österreichische Gesetze.“ 

Daniel Liebhart, Vorsitzender des vida-Fachbereichs Luft- und Schifffahrt

Der Kündigungsschutz beginnt mit Eintritt der Schwangerschaft. „Damit der Kündigungsschutz und die besonderen Arbeitnehmerinnen- schutzvorschriften wirksam werden können, sollten Arbeitgeber so rasch wie möglich über die Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt werden“, erklärt der vida-Gewerkschafter. Der Kündigungsschutz dauert bis vier Monate nach der Entbindung. Wird Karenz in Anspruch genommen, können Dienstnehmerinnen bis vier Wochen nach Ende der Karenz nicht gekündigt werden. Liebhart: „Auch Laudamotion kann sich nicht österreichischen Gesetzen widersetzen, sondern muss sich daran halten. Diese patriarchalische Vorgehensweise gegenüber Mitarbeiterinnen ist eine bodenlose Frechheit, der ein Riegel vorgeschoben gehört.“

Schon vergangene Woche gab es vor Gericht eine Niederlage für Ryanair-Chef Michael O’Leary hinsichtlich der Wahl eines Betriebsrates bei Laudamotion. Die Wahl wurde von ihm nicht anerkannt, war aber rechtmäßig.


Politik gefordert

Liebhart fordert die Politik zum Handeln auf. „Die Gerichtsurteile bei Laudamotion zeigen zwar, dass unser Rechtssystem funktioniert, allerdings ist die Belastung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu einer Urteilsverkündung nicht zumutbar“, sagt Liebhart. Der Ryanair-Konzern setze unterdessen genau auf diese Karte und hofft, dass sich die Mitarbeiter bedingungslos dem „mittelalterlichen Führungsstil des Managements unterstellen, da es Monate dauern würde, bis ein Gericht wieder österreichisches Recht herstellt“. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wüssten auch, dass dies mit weiteren Konsequenzen und neuerlichen Rechtsbrüchen einhergeht.

 

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Über uns

Der Fachbereich Luft- und Schiffverkehr in der Gewerkschaft vida vertritt die Interessen der ArbeitnehmerInnen, die im Bereich Boden, Bord, Flugsicherung und in der Schifffahrt beschäftigt sind. Hier treffen PilotInnen, FlugbegleiterInnen, LuftfahrzeugtechnikerInnen, FlughafenarbeiterInnen und FluglotsInnen auf Beschäftigte in der Binnen- und Hochseeschifffahrt. Damit sie ihre Arbeit unter guten und sicheren Bedingungen erbringen können, gestaltet vida aktiv mit. Nationale und internationale Vernetzung, Lobbying und kompetente Grundlagenarbeit zählen zu unseren täglichen Aufgaben. Wir achten auf die Einhaltung bestehender Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen, setzen uns für korrekte arbeitsrechtliche Bedingungen und die Verbesserung der kollektivvertraglichen Regelungen ein und verhandeln neue Kollektivverträge. Im Bereich der Schifffahrt machen wir uns gemeinsam mit internationalen Verkehrsgewerkschaften für einheitliche europäische Regelungen und verstärkte Kontrollen stark, um so die Arbeitssituation der Beschäftigten zu verbessern.

Fachbereichsvorsitzender: Daniel Liebhart
Fachbereichssekretär: Philip Gastinger