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AUA-Rettung

vida fordert Luftfahrtgipfel und Branchen-KV.

vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit erachtet das Paket der Regierung zur AUA-Rettung als ersten notwendigen Schritt. „Damit konnten nicht nur tausende Arbeitsplätze gerettet werden. Mit der Einführung eines Mindestticketpreises wurde zudem eine erste Maßnahme in Richtung Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping sowie Klimaschutz am Standort Flughafen Wien gesetzt“, spielt Hebenstreit an die Gewerkschaftsforderungen im Rahmen der Laudamotion-KV-Verhandlungen an, dass eine Taxifahrt zum Flughafen nicht mehr als ein Flugticket kosten dürfe und dass in der Branche Löhne gezahlt werden müssen, von denen man in Österreich auch leben kann.

Luftfahrtgipfel gefordert

Weitere Schritte müssten nun rasch erfolgen, fordert Hebenstreit die Regierung zur Einladung zu einem österreichischen Luftfahrtgipfel auf, um weitere notwendige Maßnahmen diskutieren und erarbeiten zu können. 

Die Corona-Krise hat schmerzhaft vor Augen geführt, wie rasch eine boomende Branche aus der Bahn geworfen werden kann. Es müssen daher jetzt rasch bei einem Luftfahrtgipfel Rahmenbedingungen zur Standort- und Arbeitsplatzsicherung und somit ein stabileres und zukunftsfähigeres Fundament erarbeitet werden, damit sich die Branche und ihre Beschäftigten in Österreich im internationalen Wettbewerb behaupten können. Auch gegen Lohn- und Sozialdumping sowie für die Anforderungen des Klimaschutzes brauche es jetzt zusätzliche Schritte.

„Wenn wir nicht wollen, dass in ein paar Monaten jeder von uns jemand kennt, der aufgrund der Corona-Krise von seinem Einkommen nicht leben kann, dann braucht es jetzt dringend einen Kraftakt der Regierung!“

Roman Hebenstreit, vida-Vorsitzender

Abgesehen von einem Branchen-Kollektivvertrag für das Bordpersonal, welcher gleiche Spielregeln für alle Airlines im Wettbewerb am Standort Wien schaffen und Preisdumping auf dem Rücken der Beschäftigten verhindern würde, sieht vida beim Mindestticketpreis noch Spielraum nach oben. So sollte dieser Mindestpreis nicht nur 40 Euro, sondern mindestens die Produktionskosten betragen.

Sozialkriterien und Incentives für Airlines

Auch den Flughafen Wien will die Gewerkschaft über eine Erweiterung seiner Incentive-Regeln in die Pflicht nehmen. Geht es nach der vida, so soll es in Zukunft bei den Flughafengebühren einen Bonus für Airlines geben, wenn von diesen definierte Sozialkriterien eingehalten werden.

Die Kriterien für Fluglinien zum Erhalt eines solchen Bonus lauten: 

  • Homebase am Flughafen Wien
  • Abschluss eines Kollektivvertrags für das Bordpersonal
  • garantiertes Brutto-Mindestgehalt von 1.700 Euro monatlich
  • garantierte Anzahl an freien Tagen pro Jahr an der Homebase  
  • Vereinbarung über eine Lizenzverlustversicherung für das Cockpitpersonal
  • gewisse Kriterien bei der Arbeitskräfteüberlassung von fliegendem Personal und Wetlease-Flügen sind einzuhalten
  • Veröffentlichung der Anzahl der gemeldeten PilotInnen und FlugbegleiterInnen bei der österreichischen Sozialversicherung nach Vollzeitäquivalent und Kopfzahl

Zudem muss in Österreich ein Sozial- und Weiterbildungsfonds für das Personal aufgebaut werde, fordert Hebenstreit weiter. Dieser Fonds soll über die Einnahmen aus der Ticketsteuer finanziert werden und auch der Abfederung von Insolvenzen und unverschuldete Lizenzverlusten dienen.

Arbeitsplatzsicherheit am Boden und in der Luft

Darüber hinaus muss bei einem Luftfahrtgipfel über einen erhöhten Kündigungsschutz und eine entsprechende Anpassung im Angestelltengesetz diskutiert werden. Der vida-Chef spricht sich auch für verpflichtende Safety-Culture Befragungen durch die Austro Control  unter allen MitarbeiterInnen bei Unternehmen mit Luftverkehrsbetreiberzeugnissen (AOC) in Österreich und unter allen PilotInnen mit österreichischer Lizenz aus.

Betriebsräte stärken

Hebenstreit macht zudem darauf aufmerksam, dass aus Gewerkschaftssicht auch eine Anpassung des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) notwendig ist. Neue Geschäftsmodelle von Fluglinien stimmten nicht mehr mit den Definitionen des ArbVG überein. „So kann es derzeit wegen dieser Gesetzeslücke vorkommen, dass bei einem Flugbetrieb, welcher in Österreich tätig ist und wo österreichisches Arbeitsrecht zur Anwendung kommt, kein Betriebsrat gegründet werden kann. Das muss im Sinne der Beschäftigten und der Wahrnehmung ihrer demokratischen Mitspracherechte in Unternehmen dringend korrigiert werden“, bekräftigt der Gewerkschafter.

 

 

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Der Fachbereich Luft- und Schiffverkehr in der Gewerkschaft vida vertritt die Interessen der ArbeitnehmerInnen, die im Bereich Boden, Bord, Flugsicherung und in der Schifffahrt beschäftigt sind. Hier treffen PilotInnen, FlugbegleiterInnen, LuftfahrzeugtechnikerInnen, FlughafenarbeiterInnen und FluglotsInnen auf Beschäftigte in der Binnen- und Hochseeschifffahrt. Damit sie ihre Arbeit unter guten und sicheren Bedingungen erbringen können, gestaltet vida aktiv mit. Nationale und internationale Vernetzung, Lobbying und kompetente Grundlagenarbeit zählen zu unseren täglichen Aufgaben. Wir achten auf die Einhaltung bestehender Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen, setzen uns für korrekte arbeitsrechtliche Bedingungen und die Verbesserung der kollektivvertraglichen Regelungen ein und verhandeln neue Kollektivverträge. Im Bereich der Schifffahrt machen wir uns gemeinsam mit internationalen Verkehrsgewerkschaften für einheitliche europäische Regelungen und verstärkte Kontrollen stark, um so die Arbeitssituation der Beschäftigten zu verbessern.

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