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Gewerkschaftserfolg bei Flughafen-Bodenabfertigung

Gesetzesvorschlag zur weiteren EU-Liberalisierung abgelehnt.

 

 

Der Verkehrsausschuss des Europaparlaments hat am 6. November 2012 einen Gesetzesvorschlag zur weiteren Liberalisierung der Bodenabfertigungsdienste an europäischen Flughäfen abgelehnt. Qualitätseinbußen für die Passagiere und Verschlechterungen für die Beschäftigten wurden befürchtet.

Tausende Beschäftigte demonstrierten vor EU-Parlament

Am Montag davor hatten rund 2.400 (rund 200 aus Österreich) InteressenvertreterInnen und Beschäftigten der Flughafen-Bodenabfertigungsdienste, sowie vida NÖ Landesvorsitzender Horst Pammer und sein Stellvertreter  Reinhard Niedermaier, gegen die geplante neue Verordnung vor dem Europäischen Parlament in Brüssel demonstriert. Den Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaften in der Europäischen Tranportarbeiterföderation (ETF) ist damit ein Erfolg gegen die von der EU-Kommission geplante Liberalisierung zum Selbstzweck gelungen.

Gegen Verlust guter Jobs und hart erkämpfter Rechte

Die Europäische Kommission wollte im Vorfeld die Richtlinie über die Flughafen-Bodenabfertigungsdienste mit einer Verordnung ändern: Auf Airports mit mehr als zehn Millionen an abgefertigten Passagieren im Jahr sollten mindestens drei Betreiber verpflichtend werden. Dies würde zu einem noch stärker deregulierten Markt mit Lohn- und Sozialdumping führen. Dass eine weitere Marktöffnung Effizienz und Qualität steigert, könne nach Ansicht der Gewerkschaften durch nichts bewiesen werden: "Aus Erfahrung wissen wir vielmehr, dass mit einer 'Anbieterschwemme' in der Bodenabfertigung diese beiden wichtigen Qualitätsmerkmale gefährdet werden", so der Arbeiterbetriebsratsvorsitzende am Flughafen Wien, Dieter Rozboril.

Wettbewerb auf Kosten der Beschäftigten stoppen

"Der zusätzliche Wettbewerb gefährdet die Professionalität, Sicherheit und Stabilität der Arbeit auf den Flughäfen", kritisiert auch Gottfried Winkler, Vorsitzender der Sektion Verkehr in der Gewerkschaft vida: "Wir fordern den Erhalt der Arbeitsplätze und des sozialen Schutzes für das Personal. Der Wettbewerb über Entlohnung und Arbeitsbedingungen muss endlich von der europäischen Politik gestoppt werden." Hierfür sei es notwendig, dass der Wettbewerb nicht über die niedrigsten Personalkosten, sondern über die Qualität des Angebotes ausgetragen werde, fordert Winkler. Zudem sei die Entstehung von Doppelgleisigkeiten und unnötigen Kosten zu befürchten, wenn sich mehrer Firmen unter einem Dach Konkurrenz machen.

Europaweite Rechtsvorschrift bei Betreiberwechsel

 Die Gewerkschaften fordern zudem eine europaweite "wasserdichte Rechtsvorschrift" zum Übergang und zur Übernahme von Beschäftigten bei einem Betreiberwechsel: "Arbeitsplätze, Entlohnung und faire Bedingungen müssen damit erhalten werden, verlangt Winkler einen Stopp der "rein ideologischen Deregulierungen" durch die EU-Kommission. Rozboril spricht sich gegen eine verpflichtende Beteiligung an europaweiten Ausschreibungen für die Bodenabfertigungsdienste aus. "Die EU-Staaten sollten aufgrund ihrer jeweiligen Erfahrungen weiterhin die Möglichkeit besitzen, selbstständig Entscheidungen zu treffen, wer der am besten geeignete Betreiber für diese Dienstleistungen ist." Die Vergabe von Unteraufträgen an Subunternehmen ohne tarifliche Mindeststandards, diene lediglich dem Unterlaufen von Kollektivverträgen und der Förderung von Lohndumping.

Mindeststandards zum Schutz vor Lohn- und Sozialdumping

Darüber hinaus fordern die Gewerkschaften einheitlichen Mindeststandards für die Qualität und Leistungsfähigkeit der Bodenverkehrsdienste. Das heißt, nur Dienstleister, die den Kollektivvertrag für zum Betrieb eines öffentlichen Flughafens berechtigte Unternehmungen anwenden, sollen auch zum Zug kommen. Das müsse ein verbindlich vorgeschriebenes Kriterium bei der Vergabe von Konzessionen an Betreiber sein, um Lohn- und Sozialdumpingpraktiken gleich auszuschließen, betont Winkler.

Sicherheitsvorschriften in EU-Richtlinie zur Bodenabfertigung

 "Eine überarbeitete EU-Richtlinie zur Bodenabfertigung muss auch angemessene Sicherheitsstandards gewährleisten. Eine hohe Personalfluktuation und der Einzug von Leiharbeit im großen Stil gefährden solche Standards", wendet Rozboril ein. Schon jetzt für die Fluggesellschaften geltende EU-Sicherheitsvorschriften müssten auch auf die Bodenabfertigungsdienste ausgeweitet und für diese adaptiert werden. "Eine überarbeitete Bodenabfertigungsrichtlinie muss zudem Bestimmungen zur Festlegung von Qualitätsstandards enthalten. Spezielle Infrastruktur- und Kapazitätsmerkmale der einzelnen Flughäfen müssen dabei berücksichtigt werden, bekräftigt der Betriebsrat.

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