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AUA Betriebsübergang - 339 verlassen Unternehmen

Kaske: Personeller Aderlass wird nicht einfach.

vida-Vorsitzender Rudolf Kaske sieht im am Wochenende bekannt gegebenen Abgang von 339 MitarbeiterInnen an Bord von AUA-Flugzeugen (118 PilotInnen, 221 FlugbegleiterInnen) einen Aderlass, der für die AUA nicht einfach wird.

Abgang von hunderten hochqualifizierten MitarbeiterInnen

Dass die AUA den Abgang von hunderten hochqualifizierten MitarbeiterInnen ohne Probleme kompensieren könne, ist für Kaske nur die offizielle Meinung des Managements. Auch er höre, dass das Management an jene Mitarbeiter herantrete, die gekündigt hätten und sie bitte, im Sommer doch zu fliegen - etwa als Freelancer, also freiberuflich.

So reibungslos wie von der AUA dargestellt werde es nicht gehen, zeigte sich Kaske im Interview mit dem ORF-Radio überzeugt. Die Gewerkschaft nehme den Zwangsumstieg des AUA-Flugbetriebs auf Tyrolean so nicht hin, bekräftigte er die eingebrachten Klagen. Man werde die Rechte der Beschäftigten sichern. Sollten weitere Betriebsversammlungen nötig werden, so würden sie durchgeführt.

Dass der mit dem Übergang von AUA auf Tyrolean verbundene Kulturschock zu zwischenmenschlichen Problemen in den Cockpits führt, glaubt Kaske hingegen nicht. Er gehe davon aus, dass die Mitarbeiter wie bisher hochprofessionell arbeiten und ein gemeinsames Ziel verfolgen.

Vorwürfe, die Gewerkschaft vida hätte - vor allem mit ihrer Aufkündigung des Bord-Kollektivvertrags bei Tyrolean im März - zu hoch gepokert, weist Kaske zurück. "Wir pokern überhaupt nicht. Es war das AUA-Management, das den AUA-KV gekündigt hat. Uns ging es darum, weiterhin auf Augenhöhe zu verhandeln". Jetzt, so Kaske, gebe es die Möglichkeit, einen neuen modernen Konzernkollektivvertrag zu entwickeln.

Zuvor hatte vida schon der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Gerlach grünes Licht für das Einbringen von Feststellungsklagen beim Obersten Gerichtshof (OGH) gegeben. Hintergrund sind die zu erwartenden Verschlechterungen für das fliegende Personal der AUA im Zusammenhang mit dem vom Management einseitig gekündigten AUA-Bordkollektivvertrag und dem damit verbundenen Betriebsübergang des AUA-Flugbetriebes auf jenen der Konzerntochter Tyrolean.

Beschäftigten zu ihrem Recht verhelfen

"Es ist unsere Aufgabe und Pflicht als Gewerkschaft, den Beschäftigten auf diesem Weg zu ihren Rechten zu verhelfen, wenn sich das Management einbetoniert und im Unterschied zu Belegschaft und Betriebsrat nicht an den Verhandlungstisch zurückkehren will", betont vida-Vorsitzender Rudolf Kaske.

"Die Beschäftigten haben mit ihrem eindeutigen Votum für das Einsparungspaket des Betriebsrats, das mit schmerzhaften finanziellen Einbußen des Personal die geforderten Einsparungen des Managements erbringen würde, ihre Verantwortung für das Unternehmen, ihre Arbeitsplätze und den Standort unter Beweis gestellt", sagt Kaske weiter.

Zurück an den Verhandlungstisch

"Noch ist es nicht zu spät, dass auch das AUA-Management wieder an den Verhandlungstisch zurückfindet", appelliert der vida-Vorsitzende mit einem "letzten Aufruf für AUA-chef, Passagier Jaan Albrecht": "Ich trete für einen Sieg der Vernunft ein, denn ein Betriebsübergang beinhaltet große Risiken für alle Beteiligten."

Der Vorstand habe sich "in ein Abenteuer mit ungewissem Ausgang verlaufen": Jahrelange Klagen, Kosten in dreistelliger Millionenhöhe für die AUA sowie schwerwiegende Folgen für den Standort seien zu befürchten, warnt der vida-Vorsitzende. "Diese Irrfahrt kann mit einer Verhandlungslösung und einem darauf aufbauenden und rasch zu verhandelnden Konzernkollektivvertrag noch gestoppt werden - auch gerichtliche Klagen können im Gegenzug schnell wieder zurückgenommen werden", bekräftigt Kaske.

Kollektivveträge wirken nach

"Die Gewerkschaft teilt bezüglich des Betriebsübergangs und hinsichtlich der Nachwirkung der gekündigten Kollektivverträge die Rechtsauffassung des Betriebsrats", erklärt der Vorsitzende der vida-Sektion Verkehr, Gottfried Winkler. Sowohl der vom Vorstand gekündigte AUA-KV als auch der seitens der Gewerkschaft gekündigte Tyrolean-KV würden bei einem Betriebsübergang für den Zeitraum eines Jahres, beginnend mit 1. Juli 2012, nachwirken.

"Wir stehen voll und ganz hinter der Belegschaft", bekräftigt Winkler. Gemäß den eindeutigen Bestimmungen zur Rechtswirkung von Kollektivverträgen im österreichischen Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) und den Schutzbestimmungen für ArbeitnehmerInnen im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) dürfe es zumindest innerhalb dieses Zeitraums bei den bestehenden Dienstverhältnissen zu keinen finanziellen Schlechterstellungen bei AUA und Tyrolean kommen, unterstreicht Winkler.

Feststellungsklagen beim OGH

Die Feststellungsklagen der Gewerkschaft decken sich deshalb inhaltlich im Wesentlichen mit den Klagen des AUA-Bordbetriebsrats und lauten:

Der OGH möge feststellen:

  1. die Nichtigkeit des Betriebsübergangs
  2. die Nachwirkung des AUA-Bord-KV und die Weitergeltung aller Betriebsvereinbarungen
  3. das Recht aller Beschäftigten, dem Betriebsübergang zu widersprechen bzw. die Abfindung der Betriebspension zu verlangen
  4. das Austrittsrecht aus dem Unternehmen wegen wesentlicher Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen
  5. der Zusatzkollektivvertrag (Sparpaket für die AUA-Beschäftigten von 2010 bis 2015 mit Einbußen zwischen drei und fünf Prozent)ist durch die Kündigung des AUA-KV durch das Management nicht mehr anzuwenden.

 

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