Vorerst kein Urteil im Streit um AUA-Betriebsübergang
Zum Konflikt um Nachwirkung des Kollektivvertrags der Austrian Airlines hat der OGH folgendes entschieden: Die arbeitsrechtliche Frage, ob die Kollektivverträge des fliegenden Personals der AUA nachwirken, hat laut OHG eine europarechtliche Relevanz und soll vor dem EuGH entschieden werden. Bis zu einem Urteil können somit noch Jahre vergehen, die Gewerkschaft fordert deshalb raschest Verhandlungen über einen neuen Kollektivvertrag für die Luftfahrtbranche.
Ein langwieriger Rechtsstreit auf europäischer Ebene droht
„Aufgrund der unverständlichen Grabenhaltung des Vorstands drohen nun erneut langjährige Gerichtsverfahren, die Energie von den dringend nötigen Management-Aufgaben abziehen, Unsicherheit bedeuten und das Betriebsklima nachhaltig vergiften“, so der Vorsitzende des Betriebsrats Bord Austrian Airlines/Tyrolean Airways, Karl Minhard. „Da es die Konzernleitung verabsäumt hat, Verhandlungen für einen neuen Kollektivvertrag zu starten, droht nun ein langwieriger Rechtsstreit auf europäischer Ebene.“
Zur Erinnerung: In diesem Verfahren sollte darüber entschieden werden, ob der AUA Kollektivvertrag (KV) trotz behaupteten Betriebsübergang auf die Tyrolean auf das ehemalige fliegende Personal der AUA weiterhin anzuwenden ist, ob der KV also nachwirkt. Der OHG hat nun entschieden, die Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorzulegen. Karl Minhard: „Es erweist sich damit, dass die einmalige Vorgangsweise der AUA auch in den Augen des OGH von weitreichender europarechtlicher Relevanz ist; das Unternehmen täte gut daran, einer Feststellung der Rechtswidrigkeit ihres Vorgehens durch den EuGH vorzubeugen und zügig Verhandlungen über einen Konzern- oder Branchen-KV aufzunehmen.“
Gewerkschaft fordert Branchen-Kollektivvertrag
Der Betriebsrat des fliegenden Personals der AUA ist nach wie vor der Meinung, dass die Sozialpartnerschaft in Österreich es nicht zulassen kann und darf, dass Kollektivverträge einseitig aufgekündigt und Arbeitsbedingungen einseitig festgelegt werden. Von Seiten des ÖGB ist dazu unmissverständlich klar gemacht worden, dass die „Anti-Streik-Front“ bröckelt, wenn nicht zügig mit Kollektivvertragsverhandlungen begonnen wird, bekräftigt heute der geschäftsführende Vorsitzende der Gewerkschaft vida, Gottfried Winkler : „Es kann nicht sein, dass 2.000 MitarbeiterInnen zu Rahmenbedingungen arbeiten, die nicht näher spezifiziert sind“.
Um Lösung am Verhandlungstisch bemüht
Sowohl Gewerkschaftsvorsitzender Winkler als auch Betriebsratschef Minhard bemühen sich weiter konstruktiv um eine Lösung auf dem Verhandlungstisch. Dazu Minhard: „ Die letzten Verhandlungen für einen neuen KV des fliegenden Personals hat der Vorstand rund um Ostern 2012 für gescheitert erklärt. Obwohl der Betriebsrat zuletzt ein Verhandlungspaket vorgelegt hat, das sogar mehr Einsparungen bedeutet hätte als der behauptete Betriebsübergang, ist der Vorstand auf seinem Crashkurs geblieben Wir nehmen jetzt auch die Wirtschaftskammer in die Pflicht, gemeinsam mit ÖGB, AUA Management und AUA Belegschaft rasch eine Lösung zu erarbeiten. Entscheidet der EUGH, dass der alte KV nachwirkt und hat es das Unternehmen in der Zwischenzeit verabsäumt, mit der Belegschaft über neue Arbeitsbedingungen zu verhandeln, wäre das ein Fiasko und ein untragbares Risiko für die AUA“, so Minhard abschließend.