AUA-Betriebsübergang nichtig
Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat in seinem Urteil den Betriebsübergang von Austrian (AUA) auf Tyrolean in erster Instanz für nichtig erklärt. Der Klage des AUA/Tyrolean-Bord-Betriebsrats wurde somit Recht gegeben. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig – das Unternehmen hat Berufung angekündigt. Ausschlaggebend für den Richterspruch zugunsten der Beschäftigten seien in der Folge des Betriebsübergangs konzerninternen Konstruktionen zum Nachteil des fliegenden Personals gewesen.
Seine Ablehnung konzerninterner Betriebsübergänge argumentierte der Richter so: "Da der Betriebsübergang keine positiven Synergieeffekte für die Tyrolean bzw. für die beklagte Partei bringt, sondern sogar einen erheblichen Kostenaufwand verursacht, liegt der Zweck des Betriebsübergangs - wohl auch unstrittig - einzig und allein in der Reduzierung der Ansprüche der Arbeitnehmer." Selbst dann, wenn eine Insolvenz drohe, diene ein Betriebsübergang nicht dazu, Verhandlungen mit den Arbeitnehmern über eine Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen einseitig zu beenden, heißt es in der Urteilsbegründung.
Aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes sei ein Betriebsübergang innerhalb eines Konzerns infrage zu stellen. Es sei eine "Entwicklung der letzten Jahre", dass Firmen "Tochtergesellschaften für ihre Stammbelegschaft gegründet haben, um Schutzmechanismen zu umgehen", so der Inhalt des Urteils.
Die AUA-Geschäftsführung hatte aus Einsparungsgründen vor über einem Jahr den Flugbetrieb der AUA per Betriebsübergang in den günstigeren Betrieb der Konzerntochter Tyrolean übertagen. Mit diesem Schritt wurde zugleich der bestehende Kollektivvertrag von PilotInnen und FlugbegleiterInnen ausgehebelt. Betriebsrat und Gewerkschaft haben dies vor Gericht beeinsprucht. Auch eine Klage der Gewerkschaft zum Betriebsübergang ist beim Obersten Gerichtshof (OGH) anhängig. Der OGH hatte zur Klärung von Rechtsfragen im Juni den Europäischen Gerichtshof (EuGH) konsultiert.
Im Rahmen einer Pressekonferenz des Betriebsrats Bord und der vida zeigte sich der geschäftsführende Vorsitzende der Gewerkschaft vida, Gottfried Winkler, über das Urteil im Sinne der ArbeitnehmerInnen erfreut. „Wir wollen weiterhin den vernünftigen Weg der Sozialpartnerschaft beschreiten. Das heißt, wir wollen rasch Lösungen am Verhandlungstisch erzielen, um weiteren Schaden vom Wirtschaftsstandort, dem Unternehmen und den Beschäftigten abzuwenden“, betont Winkler: „Den Beschäftigten ist es nicht zumutbar, ohne Kollektivvertrag aber dafür ständig mit der Faust des Managements im Nacken arbeiten zu müssen."
„Ich erwarte mir jetzt so schnell wie möglich eine Beendigung des kollektivvertraglosen Zustandes. Das Management ist aufgefordert, seine bisherigen fragwürdigen Methoden zu überdenken. Es muss am Verhandlungstisch einen ergebnisorientierteren Weg auf Augenhöhe einschlagen, damit rasch eine vernünftige Lösung zustande kommt“, so der Gewerkschafter. Die ideale von der Gewerkschaft bevorzugte Variante sei im Sinne eines fairen Wettbewerbs ein Branchen-KV für die Luftfahrt. „Um hier einen Erfolg erringen zu können, muss aber die Wirtschaftskammer ihre diesbezügliche Blockadehaltung aufgeben“, appelliert der gf. vida-Vorsitzende.