Gewerkschaft und Betriebsrat zu AUA/EuGH
Es sei erfreulich, dass der Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts zur Nachwirkung des gekündigten Kollektivvertrags für das fliegende AUA-Personal die Rechtsauffassung der Gewerkschaft und des Betriebsrats Bord zur Nachwirkung des AUA-Bord-KV auch nach dem Betriebsübergang bestätige, so vida-Vorsitzender Gottfried Winkler und AUA-Betriebsrat-Bord-Chef Karl Minhard in einer Stellungnahme. "Es ist aber jetzt weder Zeit zu jubeln, noch um den Kopf in den Sand zu stecken. Es gilt, die Zeit bis zu einem eventuellen Urteil des EuGH oder OGH nicht ungenützt verstreichen zu lassen, sondern sofort wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren", appellierten Minhard und Winkler an den AUA-Vorstand.
Von einem großen Erfolg werde die Belegschaftsvertretung erst dann sprechen, so Betriebsrat und Gewerkschaft, wenn ein unterschriftsreifes KV-Papier am Tisch liege, in welchem nicht über die AUA-MitarbeiterInnen drübergefahren werde und mit dessen Inhalt die Rechte der Beschäftigten, die Arbeitsplätze, das Unternehmen und der Standort gesichert seien.
"Damit dies gelingen kann, ist es aber auch notwendig, dass mehr oder weniger unterschwelliges AUA-Mitarbeiter-Bashing in der Öffentlichkeit gestoppt wird und entbehrliche Zurufe aus dem Aufsichtsrat und dem Lufthansa-Konzern eingestellt werden. Denn unsere Verhandlungspartner heißen Albrecht und Froese aus der AUA-Geschäftsführung", so Winkler und Minhard.
Deshalb sei es bedauerlich, dass die AUA-Geschäftsführung gestern Nachmittag alle für den Juni angesetzten Verhandlungstermine überraschend abgesagt habe. "Wir stehen weiterhin jederzeit für konstruktive Verhandlungen zur Verfügung", bekräftigen Winkler und Minhard abschließend.
Den Schlussantrag des Generalanwalts finden Sie im Downloadbereich.