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XXX-Lutz Zentrallager Zurndorf: Arbeitgeber blockiert Betriebsratsgründung

Gewerkschaft vida und ÖGB: „Betrieb hat scheinbar etwas zu verheimlichen!“

„Wir werden sicher nicht zulassen, dass Menschen auf die Straße gesetzt werden, weil sie einen Betriebsrat gründen wollen und sich für die Anliegen und Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen einsetzen“, kommentiert Oliver Krumpeck, Landesgeschäftsführer der vida Burgenland, die Kündigung eines Mitarbeiters des XXX-Lutz-Zentrallagers Zurndorf wenige Stunden nach Bekanntmachung einer Betriebsversammlung durch die Gewerkschaft zur Gründung eines Betriebsrates. „Der Kündigung des Kollegen nicht genug, hat der Arbeitgeber am heutigen Mittwoch nachgelegt und die Belegschaft eineinhalb Stunden vor der geplanten Betriebsversammlung nach Hause geschickt“, ist Krumpeck empört. Dass Betriebsratsgründungen blockiert werden, scheint an Standorten von XXX-Lutz System zu haben, immerhin sind in Deutschland bereits einige Fälle solcher Machenschaften an die Öffentlichkeit geraten.

Die vida Burgenland und der ÖGB Burgenland sehen in der Vorgehensweise eine nicht tolerierbare Motivkündigung, die eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht zur Folge haben wird. „Wer versucht, mit solchen Mitteln eine Betriebsratswahl zu verhindern, agiert demokratiefeindlich und verstößt gegen das Arbeitsverfassungsgesetz, in dem festgeschrieben ist, dass ab fünf Mitarbeitern einer Betriebsratsgründung seitens des Betriebes zuzustimmen ist“, sagt ÖGB-Landesvorsitzender Erich Mauersics. Der Umgang würde jedenfalls darauf hindeuten, dass die Firma XXX-Lutz am Standort Zurndorf etwas zu verbergen hat, anders lasse sich der erbitterte Kampf gegen eine demokratische und rechtmäßige Wahl nicht erklären. Es sei beschämend, dass Firmen versuchen, die Wahrnehmung gesetzlich verankerter Grundrechte zu verhindern. Wir fordern das Unternehmen auf, alle Versuche der Einschüchterung von Beschäftigten zu unterlassen und der Konstituierung einer demokratischen Wahl nicht weiter im Wege zu stehen“, schließt Mauersics. In jedem Unternehmen mit mindestens fünf Beschäftigten steht der Belegschaft zu, einen Betriebsrat zu gründen. Den Mitgliedern eines Betriebsrats ist durch die gesetzliche Regelung die Möglichkeit eröffnet - institutionell abgesichert - die Interessen der ArbeitnehmerInnen zu vertreten.

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