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Gewerkschaft vida fordert Staatshilfe für Tourismus, wenn es nicht weiter Arbeitslose geben soll

vida-Tusch: „Um Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen und dort zu halten, braucht es finanzielle Hilfe für touristische Betriebe“

„Wenn die Bundesregierung in den nächsten zwölf Monaten nicht weiter Arbeitslose produzieren will, braucht es dringend finanzielle Unterstützung für die Hotellerie, die sich in Anbetracht der ausbleibenden Gäste und des dadurch fehlenden Umsatzes ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entledigen wird“, sagt Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus der Gewerkschaft vida. Die Kurzarbeit sei ein sehr gutes Modell, allerdings brauche es zusätzlich Maßnahmen, die Perspektiven und Sicherheit schaffen, um unverschuldet in die Arbeitslosigkeit geratene Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen und dort dann auch zu halten. „Vor allem in der Stadthotellerie wird es an Gästen fehlen, nachdem es das freie Reisen wie vor Corona in nächster Zeit so wohl nicht geben wird“, sagt der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft vida.

Auch was das Hochfahren der Hotellerie in einer Woche betrifft, ist Tusch sehr skeptisch. „Aufsperren dürfen, ist nicht aufsperren können“, so der vida-Gewerkschafter, der auf die unzähligen laufenden Zahnräder eines Hotelbetriebs verweist. „Man kann einen Beherbergungsbetrieb prinzipiell nicht mit reiner Gastronomie vergleichen. Und in Wien gelten, was Hotels betrifft, sowieso andere Gesetze. Ein Betrieb beispielsweise in der Bundeshauptstadt muss rund um die Uhr besetzt sein“, stellt Tusch klar. So lange nicht ausreichend Gäste im Hotel nächtigen, sei ein wirtschaftliches Führen der Betriebe selbst mit minimalem Personaleinsatz nicht möglich. Der Gewerkschafter fordert daher Staatshilfe für Tourismusbetriebe insgesamt, um den Ausfall von internationalen Gästen zu kompensieren. Tausende Menschen, die in international geführten Häusern beschäftigt sind und waren, bangen um ihren Arbeitsplatz oder haben diesen schon verloren. Jene Menschen brauchen Perspektiven und Sicherheit.

Tusch wundert sich darüber hinaus über die Wirtschaftskammer, die das Stehen von Gästen an der Bar ohne Mund-Nasen-Schutz als Erfolg verkauft. „Man hat bei der WKÖ offenbar den Ernst der Lage nicht erkannt und setzt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer kurzfristig abgeänderten Verordnung einem hohen Ansteckungsrisiko aus. Die Sicherheit für Beschäftigte muss aber ganz klar vorgehen. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz für Gäste muss in allen geschlossenen Räumen gelten, außer man sitzt am Tisch oder findet sich im Hotelzimmer ein“, schließt Tusch.

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