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Betriebsrat warnt vor Gehaltseinbußen

6.000 Euro weniger für AUVA-MitarbeiterInnen wegen Einsparungen.

Geht es nach der Bundesregierung soll die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) 500 Millionen Euro einsparen. Schafft die AUVA diese nicht, soll sie aufgelöst und ihre Aufgaben in andere Kassen übertragen werden. Bis Ende August soll ein Sparkonzept stehen.

In einem Mitte Juli an die Medien gespielten Papier ist nun aber schon die Rede von einer Ausgliederung von Unfallkrankenhäusern und Rehazentren. Tritt das ein, könnten schlechtere Kollektivverträge wirksam werden, warnte der Vorsitzende des AUVA-Zentralbetriebsrats Erik Lenz diese Woche, der sich das Papier genauer angesehen hat.

400 Euro monatlich oder 6.000 Euro jährlich könnten AUVA-MitarbeiterInnen verlieren

In dem Papier wird die Ausgliederung in eine 100-Prozent-Tochter angedacht, um so 33 Millionen Euro einzusparen. Wenn das umgesetzt wird, kommt für die Beschäftigten ein anderer Kollektivvertrag (KV) zur Anwendung. Dann gilt nicht mehr der KV der Sozialversicherungsträger, sondern der der Privatkrankenanstalten, der schlechter ausfällt. Rudolf Silva, Chef der AUVA-Landesstelle Wien, rechnet aus, dass die Umstellung "über alle Beschäftigtengruppen eine monatliche Einbuße von über 400 Euro brutto oder rund 6.000 Euro jährlich" ergebe. Anders ausgedrückt, bedeutet das um etwa elf Prozent weniger Gehalt.

In Österreich gebe es jetzt schon zu wenig Pflege- und Ärztepersonal, ist der Betriebsratsvorsitzende besorgt. Eine noch schlechtere Bezahlung wirke sich negativ auf die Arbeitsmoral und die Leistung aus. „Es wird keiner glauben, dass man mit Lohndumping die gleiche Qualität erreicht."

Jährlicher Aufwand der AUVA

Die Ausgaben für die Verwaltung der AUVA betragen derzeit 90 Millionen Euro pro Jahr. Die restlichen Mittel werden für Prävention (€ 72,8 Mio), Rehabilitation (€ 92,4 Mio), Heilbehandlung (€ 441,8 Mio) und Unfallrenten (€504,5 Mio) ausgegeben. „Ohne Leistungen zu kürzen, sind die Einsparung nicht schaffbar“, sagt Lenz. Wird nicht bei der Leistung gekürzt, bleibt nur mehr das Personal

(Quelle: ÖGB)

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