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Holding Graz - Kommunale Dienstleistungen GmbH / Beilage

KOLLEKTIVVERTRAG


abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Schienenbahnen, Wien 4, Wiedner Hauptstraße 63, einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Handel, Transport, Verkehr, Wien 1, Teinfaltstraße 7, andererseits, womit der Kollektivvertrag für die Dienstnehmer der Verkehrsbetriebe der Grazer Stadtwerke AG vom 15. März 1982 in der Fassung vom 10. März 1998 abgeändert wird.


Änderung § 72
14. § 72 Absatz (4) erhält folgenden geänderten Wortlaut:
"(4)  Die Höchstzahl der jeweils zulässigen täglichen und wöchentlichen Überstundenleistungen richtet sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes. Unbeschadet der durch die Arbeitszeitbestimmungen zulässigen Überstundenzahlen können zur Vermeidung sonst eintretender Betriebsstörungen unter gleichzeitiger Verständigung des Betriebsrates bis zu fünf weitere Überstunden wöchentlich angeordnet werden."


Änderung § 77 / Neuer § 76(3)
15. § 77 Absatz (1) wird zu § 76 Absatz (3) mit folgendem geänderten Wortlaut:
"(3)  Im Verkehrsdienst (§ 69) werden Stundenabweichungen, zwischen Wochentagsdiensten und Sonntagsdiensten bei Mehranfall als Überstunden, bei Minderanfall aber trotzdem in der sich für den Wochentagsdienst ergebenden Art entlohnt."


Änderung § 81
17. In § 81 wird lit. e) mit folgendem Wortlaut angefügt:
”e)
"Arbeiter im Werkstättendienst, welche außerhalb des Betriebes (Betriebsstätte, Werksgelände usw.) beschäftigt sind, erhalten eine Winterjacke."


Änderung § 261
18. In § 261 wird in Absatz (1) ein neuer Satz mit folgendem Wortlaut eingefügt:
"Der Todesfallbeitrag ist mit dem Bezugsansatz der Verwendungsgruppe III, Stufe 9 begrenzt."
Für dich da! Gewerkschaft vida Fachbereich Gesundheit Johann-Böhm-Platz 1
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Über uns

Der Fachbereich Gesundheit in der Gewerkschaft vida vertritt eine Vielzahl unterschiedlicher Berufsgruppen, die ein gemeinsames Betätigungsfeld vereint – nämlich das Wohlergehen von Menschen in außergewöhnlichen Lebenssituationen. Hier finden sich sämtliche Mitarbeiter:innen von Privatkrankenanstalten und Konfessionellen Einrichtungen Österreichs – von der hochdotierten Primaria bis zur Reinigungskraft. Wir vertreten auch die Beschäftigten der Sozialversicherung. Die Mitarbeiter:nnen der Bäder und Kuranstalten gehören zu dem vida-Fachbereich sowie Arbeiter:innen in Sauna-, Solarien- und Bäderbetrieben, Heilmasseur:innen und die medizinischen MasseurInnen in selbständigen Ambulatorien für physikalische Behandlungen, sofern es sich nicht um Angestellte oder Beschäftigte in Arztpraxen und Spitälern handelt. Dabei engagieren wir uns für faire Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne. Sie sind unabdingbare Voraussetzungen für ein Mehr an Lebensqualität.

Fachbereichsvorsitzender: Gerald Mjka
Fachbereichssekretär:innen: Farije Selimi, Markus Netter