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Holding Graz - Kommunale Dienstleistungen GmbH / Beilage / Lohn/Gehalt

KOLLEKTIVVERTRAG


abgeschlossen zwischen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Fachverband der Schienenbahnen, Wien 4, Wiedner Hauptstraße 63, einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Handel, Transport, Verkehr, Wien 1, Teinfaltstraße 7, andererseits, womit der Kollektivvertrag für die Dienstnehmer der Verkehrsbetriebe der Grazer Stadtwerke AG vom 15. März 1982 in der Fassung vom 8. Juli 1994 abgeändert wird.


Änderung § 41
9. § 41 erhält folgenden neuen Wortlaut:
"Alle Sonderzahlungen des Kollektivvertrages der Verkehrsbetriebe werden bei Eintritt in das bzw. bei Austritt aus dem Dienstverhältnis, sowie bei unbezahlten Abwesenheiten, anteilsmäßig ausbezahlt.
Der jeweilig Anteil (Aliquotierungsfaktor) ermittelt sich aus der Errechnung des Durchschnittsmonats eines Kalenderjahres, d.s. 30,42 Tage."


Änderung § 134
16. In § 134 erhält der Absatz (2) folgenden neuen Wortlaut:
”(2)  Der Anspruch auf Urlaub entsteht in den ersten 6 Monaten des Eintrittsjahres im Verhältnis zu der in diesem Jahr zurückgelegten Dienstzeit, nach 6 Monaten (Wartezeit) in voller Höhe.
Dienstnehmer, deren Eintritt im laufenden Urlaubsjahr (Kalenderjahr) erfolgt und welche die Wartezeit von 6 Monaten zu Beginn nachfolgenden Urlaubsjahres (Kalenderjahres) noch nicht erfüllt haben, haben für jeden ab den Eintrittstag begonnenen Monat des Eintrittsjahres Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubes."
Für dich da! Gewerkschaft vida Fachbereich Gesundheit Johann-Böhm-Platz 1
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Über uns

Der Fachbereich Gesundheit in der Gewerkschaft vida vertritt eine Vielzahl unterschiedlicher Berufsgruppen, die ein gemeinsames Betätigungsfeld vereint – nämlich das Wohlergehen von Menschen in außergewöhnlichen Lebenssituationen. Hier finden sich sämtliche Mitarbeiter:innen von Privatkrankenanstalten und Konfessionellen Einrichtungen Österreichs – von der hochdotierten Primaria bis zur Reinigungskraft. Wir vertreten auch die Beschäftigten der Sozialversicherung. Die Mitarbeiter:nnen der Bäder und Kuranstalten gehören zu dem vida-Fachbereich sowie Arbeiter:innen in Sauna-, Solarien- und Bäderbetrieben, Heilmasseur:innen und die medizinischen MasseurInnen in selbständigen Ambulatorien für physikalische Behandlungen, sofern es sich nicht um Angestellte oder Beschäftigte in Arztpraxen und Spitälern handelt. Dabei engagieren wir uns für faire Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne. Sie sind unabdingbare Voraussetzungen für ein Mehr an Lebensqualität.

Fachbereichsvorsitzender: Gerald Mjka
Fachbereichssekretär:innen: Farije Selimi, Markus Netter