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Kollektivvertragsabschluss bei oö. Ordensspitälern

Verbesserungen im Rahmenrecht

Wie nach den Streiks des Jahres 2013 paktiert, übernehmen die Beschäftigten der oberösterreichischen Ordensspitäler heuer den Lohn- und Gehaltsabschluss des öffentlichen Dienstes. Die Gehälter steigen ab 1. März 2014 – je nach Einkommenshöhe – um 2,53 bis 1,55 Prozent, Nebengebühren und Zulagen werden um 2,02 Prozent erhöht. Diese Summe ergibt sich aus einer linearen Lohn- und Gehaltserhöhung um 1,4 Prozent und einem Fixbetrag von 14,50 Euro. Damit erreichen zumindest die NiedrigstverdienerInnen einen Abschluss in der gleichen Höhe, wie die Bediensteten der Ordensspitäler in den anderen Bundesländern.

„Auch bei den diesjährigen Verhandlungen, bei denen es wegen der im Vorjahr schon paktierten Einkommenserhöhung nur um das Rahmenrecht ging, war der starke Einfluss des Landes Oberösterreich als Financier der Spitäler spürbar“, berichtet Erwin Deicker, Verhandlungsführer der OÖ Ordensspitäler. Die Gewerkschaft erreichte im Rahmenrecht einige Verbesserungen: Es gibt ab 2014 einen Rechtsanspruch der Beschäftigten auf Pflege- und Hospizkarenz, außerdem wird die Einreihung der Beschäftigten in das Verwendungsgruppenschema von einer Arbeitsgruppe geprüft. „Mehr Verhandlungsspielraum hat der Herr Landeshauptmann unseren Arbeitgebern offenbar nicht zugestanden“, meint Deicker. „Unter diesen widrigen Umständen haben wir das Bestmögliche für unsere Kolleginnen und Kollegen herausgeholt.“

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