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Neuer Sozialfonds eingerichtet

Finanzielle Unterstützung für Beschäftigte aus Reinigungsbranche.
Am 7. März 2022 fand die konstituierende Sitzung des "Verein zur Errichtung des Sozialfonds für das Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigungsgewerbe" statt. Dabei wurden die Vereinsorgane Vorstand, Präsidium und Rechnungsprüfer gewählt. Im Rahmen der Konstituierung wurde auch die Förderordnung beschlossen. Planmäßig sollen Förderanträge an den Verein ab 1. Juli 2022 möglich sein. Derzeit wird die Ausschreibung der Position des/der Geschäftsführers/in des Vereins vorbereitet.
 
 
Sozialpartnerschaft wirkt
 
Mit 1. Jänner 2022 ist durch den neuen §19 RKV-DFG der Sozialfonds DFG eingerichtet worden und damit die Verpflichtung zur monatlichen Leistung von Beiträgen an den Sozialfonds in der Höhe von 0,2 % des gebührenden Entgelts (Geld- und Sachbezüge) und der Sonderzahlungen, auch über die jeweiligen ASVG-Höchstbeitragsgrundlagen hinaus, entstanden.
 
Auszug aus dem Rahmen-KV DFG 
 
§ 19 Sozialfonds 
(1) Errichtung
Mit 1. Jänner 2022 wird von den Kollektivvertragsparteien ein Sozialfonds als gemeinsame Einrichtung im Sinne des § 2 Abs. 2 Z 6 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) durch Gründung eines Vereins seitens der Bundesinnung der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger einerseits und seitens des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) andererseits eingerichtet. 
 
(2) Vereinszweck
Der Verein bezweckt die Unterstützung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern im Anwendungsbereich dieses Kollektivvertrages im Falle von Arbeitslosigkeit und in berufsspezifischen Härtefällen im Geiste einer sozialpartnerschaftlichen Kooperation der Vereinsmitglieder. Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken iSd der §§ 34 ff. BAO.   
 
(3) Aufbringung der finanziellen Mittel
Alle Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, die dem fachlichen Geltungsbereich gemäß § 2 Abs. 2 dieses Kollektivvertrages unterliegen, haben für die von ihnen beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer einen Beitrag an den Sozialfonds zu entrichten.
 
Ab 1. Jänner 2022 beträgt dieser 0,20 vH des gebührenden Entgelts (Geld- und Sachbezüge) und der Sonderzahlungen, jeweils gemäß § 49 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 238/2021, auch über die jeweiligen ASVG-Höchstbeitragsgrundlagen hinaus.
 
Dies gilt auch hinsichtlich jener Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, welche nicht während des gesamten Kalenderjahres durchgehend beschäftigt sind und auch hinsichtlich geringfügig beschäftigter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer.
 
Die Zahlungen sind von jeder Arbeitgeberin/jedem Arbeitgeber direkt an den Sozialfonds zu leisten und unaufgefordert monatsweise abzuführen. Nicht fristgerecht oder unvollständig überwiesene Beträge werden durch den Sozialfonds eingemahnt und eingeklagt. Die Internationale Bankkontonummer (IBAN) an die der Beitrag zu überweisen ist, wird in den Kollektivvertragsdatenbanken der Sozialpartner (www.vida.at bzw. www.kollektivvertrag.at) veröffentlicht.
 
Ende des Jahres 2022 erfolgt eine Evaluierung der Finanzierung des Vereins durch die Kollektivvertragsparteien. 
 
Im Jänner 2022 wurde das Konto der Sozialfonds DFG eingerichtet und die erforderlichen vereinsrechtlichen Schritte gesetzt. 
 
Das Konto des Vereins "Sozialfonds DFG" lautet: 
 
SPARDA BANK
Kontonummer: 49800304005
IBAN: AT75 4300 0498 0030 4005
BIC: VBOEATWW
 
Bei Einzahlungen bitte das jeweilige Monat, für die die Einzahlung erfolgt, angeben z.B. 1/22, weiters den Verwendungszweck „SF DFG“ und die WK-Mitgliedsnummer, um die Zuordnung der Zahlung zum Unternehmen zu ermöglichen.

 

Für dich da! Gewerkschaft vida Fachbereich Gebäudemanagement Johann-Böhm-Platz 1
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Über uns

Der Fachbereich Gebäudemanagement in der Gewerkschaft vida vertritt die Interessen der Arbeitnehmer:innen in Gebäudereinigungsfirmen, der Schädlingsbekämpfer:nnen, der Hausbesorger:innen und Hausbetreuer:innen und Beschäftigten aus den Sicherheitsdiensten. Viele Betriebe lagern Dienstleistungen aus den Bereichen Reinigung und Wartung aus. Für die Beschäftigten stellen sich neue, vielfältige Arbeitsgebiete dar. Zu unseren Hauptaufgaben zählen die Verbesserungen der Kollektivverträge und die Erhöhung der jeweiligen Lohnsysteme in den jährlichen Verhandlungen. Da Ist-Löhne in diesem Wirtschaftsbereich keine Rolle spielen, sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonders auf erfolgreiche Verhandlungen der Gewerkschaft angewiesen.

Fachbereichsvorsitzende: Gernot Kopp
Fachbereichssekretärin: Ursula Woditschka