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Bewachungsgewerbe

1.700 Euro Mindestlohn ab 1.1.2022 erreicht!

Die vida konnte in den Kollektivvertragsverhandlungen für Wachorgane im Bewachungsgewerbe sowie für Beschäftigte im Veranstaltungssicherheitsdienst 1.700 Euro Bruttomindestlohn für 40 Stunden im Monat den Arbeitgebern abringen. Das entspricht einer Einkommenserhöhung von 2,4 Prozent in den untersten beiden Lohngruppen.

Klare Lohnerhöhungen über der Inflation

Zusätzlich zum nun garantierten Mindestlohn in Höhe von 1.700 Euro sieht der KV-Abschluss auch eine klare Erhöhung der anderen Lohngruppen vor. Ab 1. Jänner 2022 werden alle Verwendungsgruppen um deutliche 0,4 Prozentpunkte über der nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) berechneten Inflation – Betrachtungszeitraum November 2020 bis Oktober 2021 – erhöht (mindestens jedoch auf die 1.700 Euro). Nur falls der VPI im Betrachtungszeitraum einen Wert von mehr als 2,4 Prozent erreichen sollte, werden die Sozialpartner die Lohnerhöhungen nachverhandeln.

Mehr Überstundenzuschläge

Verbesserungen konnten auch bei den Durchrechnungsregelungen erreicht werden. Ab 1. Jänner 2022 beträgt der Durchrechnungszeitraum jeweils einen Kalendermonat, sodass ab diesem Zeitpunkt die bisherige Quartalsdurchrechnung entfällt. Das bringt in der Praxis mehr Überstundenzuschläge!

Ansprüche länger nachfordern

Ab 1. Jänner 2022 wird auch die Regelung zum sogenannten „Verfall“ von Ansprüchen abgeändert: Bisher konnten Ansprüche, die nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten schriftlich beim Arbeitgeber geltend gemacht wurden, nicht mehr eingeklagt werden. Ab 1. Jänner 2022 verlängert sich diese Frist auf 9 Monate. Bei Vorhandensein eines Betriebsrates verlängert sich diese Frist von jetzt 4 auf 6 Monate. Stellt man daher fest, dass etwa zu wenig Zulagen oder ein zu geringer Lohn ausgezahlt wurden, müssen dann bis zu 3 Monate mehr nachgezahlt werden!

Sozialfonds wird eingerichtet

Darüber hinaus wurde zwischen den Sozialpartnern die Einrichtung eines Sozialfonds vereinbart, der aus Arbeitgeberabgaben finanziert wird. Die Mittel des Sozialfonds stehen voraussichtlich sowohl gekündigten MitarbeiterInnen als auch in Härtefällen aktiven MitarbeiterInnen zur Verfügung. Die rechtlichen Details werden bis Jahresende erarbeitet.

Änderungen bei Kündigungsfristen

Zu den Kündigungsfristen hat man sich darauf geeinigt, dass per 1. Jänner 2022 abweichende Regelungen zu den gesetzlichen Kündigungsfristen gelten. Gegenüber den aktuellen Bestimmungen wurden die Kündigungsfristen jedoch angehoben. Bei längerer Dauer des Arbeitsverhältnisses steigen diese um jeweils 2 Wochen, sodass sich folgende Kündigungsfristen in Abhängigkeit zur Beschäftigungsdauer ergeben:

  • Bei mehr als einem Monat bis zum vollendeten 3. Jahr: 2 Wochen
  • Bei mehr als 3 Jahren bis zum vollendeten 5. Jahr: 4 Wochen
  • Bei mehr als 5 Jahren bis zum vollendeten 10. Jahr: 6 Wochen
  • Bei mehr als 10 Jahren: 8 Wochen

Zusätzlich sollen Kündigungen durch Leistungen aus dem Sozialfonds abgefedert werden.

 

Apropos gerechter Lohn! 

Weißt du, dass wir als Gewerkschaft vida jährlich rund 150 Kollektivverträge verhandeln. Sicher ist, je stärker wir als deine Arbeitnehmervertretung sind, desto mehr können wir für dich bei den Verhandlungen rausholen. 
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Über uns

Der Fachbereich Gebäudemanagement in der Gewerkschaft vida vertritt die Interessen der Arbeitnehmer:innen in Gebäudereinigungsfirmen, der Schädlingsbekämpfer:nnen, der Hausbesorger:innen und Hausbetreuer:innen und Beschäftigten aus den Sicherheitsdiensten. Viele Betriebe lagern Dienstleistungen aus den Bereichen Reinigung und Wartung aus. Für die Beschäftigten stellen sich neue, vielfältige Arbeitsgebiete dar. Zu unseren Hauptaufgaben zählen die Verbesserungen der Kollektivverträge und die Erhöhung der jeweiligen Lohnsysteme in den jährlichen Verhandlungen. Da Ist-Löhne in diesem Wirtschaftsbereich keine Rolle spielen, sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonders auf erfolgreiche Verhandlungen der Gewerkschaft angewiesen.

Fachbereichsvorsitzende: Gernot Kopp
Fachbereichssekretärin: Ursula Woditschka