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HausbesorgerInnen und HausbetreuerInnen

Fit für Schnee und Eis.

Der nächste Winter kommt bestimmt – und sobald Schnee und Eis Einzug halten, wird es Zeit für den Winterdienst. Gehsteige und Gehwege müssen optimal betreut werden, um sicherzustellen, dass Fußgänger und Mieter sicher vorwärts kommen. Die Aufgaben reichenvon der Schneeräumung über die Streuung der Geh- und Fahrwege bis hin zur Absicherung vor Dachlawinen und der Entfernung des Splitts, und das nicht nur am Ende des Winters.

Für HausbesorgerInnen/HausbetreuerInnen gelten dabei spezielle Regeln und Vorschriften. Die Stadt Wien hat die wichtigsten Fragen und Antworten zum Winterdienst in eigenen Broschüren zusammengefasst – du kannst sie dir im Downloadbereich links herunterladen. Den Leitfaden gibt es auch auf Serbokroatisch und Türkisch.

Wintereinbruch hebt Gesetze nicht auf

„Das Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz ist österreichweit auf alle Fälle einzuhalten, auch bei einem Wintereinbruch“, stellt Ursula Woditschka, Sekretärin des Fachbereichs Gebäudemanagement, klar. „Dass bei starkem Schneefall im Winter für die Betreuung von Wohnhäusern mehr Arbeit anfällt, kommt wohl nicht überraschend, es sind daher die Arbeitgeber beziehungsweise Hauseigentümer gefordert, eine ordentliche Personalplanung vorzunehmen.“

10 Stunden pro Tag sind genug

ArbeiterInnen, die für die Betreuung von Wohnhäusern zuständig sind, sind entweder nach dem Mindestlohntarif für HausbetreuerInnen zu beschäftigen, oder nach dem Kollektivvertrag für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung. In beiden Fällen sind die allgemein gültigen Rechtsnormen einzuhalten," betont Woditschka: „Nach spätestens zehn Stunden ist für die ArbeitnehmerInnen Schluss. Darauf wird aber bei Schneefall oft vergessen. Es ist ganz klar die Aufgabe der Arbeitgeber beziehungsweise Hauseigentümer, dafür zu sorgen, dass genügend Personal zur Verfügung steht und die Ablöse rechtzeitig erfolgt.“

Ausgenommen von der Beschränkung auf zehn Stunden sind jene ArbeitnehmerInnen, die noch nach dem Hausbesorgergesetz beschäftigt sind, das im Jahr 2000 abgeschafft wurde. Für sie gilt die freie Diensteinteilung, wobei die Wochenarbeitszeit durchschnittlich 40 Stunden nicht überschreiten darf.

Alles aufschreiben

Wodtischka rät den Beschäftigten, die Arbeitszeiten und Pausen genau aufzuzeichnen und sich bei Problemen an den Betriebsrat oder auch direkt an die Gewerkschaft zu wenden. „Wer diese wichtige und körperlich anstrengende Tätigkeit durchführt, hat zumindest das Recht auf Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen und entsprechende Bezahlung“, so die Gewerkschafterin.


Links neben dem Artikel findest du die Broschüren der MA 48 zum Thema "Schnee und Eis in Wien" als Download.

 

 

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Über uns

Der Fachbereich Gebäudemanagement in der Gewerkschaft vida vertritt die Interessen der Arbeitnehmer:innen in Gebäudereinigungsfirmen, der Schädlingsbekämpfer:nnen, der Hausbesorger:innen und Hausbetreuer:innen und Beschäftigten aus den Sicherheitsdiensten. Viele Betriebe lagern Dienstleistungen aus den Bereichen Reinigung und Wartung aus. Für die Beschäftigten stellen sich neue, vielfältige Arbeitsgebiete dar. Zu unseren Hauptaufgaben zählen die Verbesserungen der Kollektivverträge und die Erhöhung der jeweiligen Lohnsysteme in den jährlichen Verhandlungen. Da Ist-Löhne in diesem Wirtschaftsbereich keine Rolle spielen, sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonders auf erfolgreiche Verhandlungen der Gewerkschaft angewiesen.

Fachbereichsvorsitzende: Gernot Kopp
Fachbereichssekretärin: Ursula Woditschka