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Katastropheneinsätze: Gewerkschaft vida fordert Rechtsanspruch für Beschäftigte auf bezahlte Freistellung

Hebenstreit: Lohnfortzahlung für freiwillige Einsatzkräfte auch abseits von Großschadensereignissen sichern – Einsatz darf nicht bestraft werden

vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit dankt allen Helfer:innen, die zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe oft auch Übermenschliches leisten. „Dafür dürfen sie keinesfalls bestraft werden, indem sie mit Einkommenseinbußen konfrontiert sind, weil sie aufgrund von Einsätzen nicht zur Arbeit erscheinen können“, fordert Hebenstreit für alle Arbeitnehmer:innen einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung bei Katastropheneinsätzen. Zudem müsse eine Lohnfortzahlung für freiwillige Einsatzkräfte auch abseits von Großschadensereignissen gesichert sein. 

Zwar ist es gesetzlich geregelt, dass Arbeitnehmer:innen bei einem sogenannten Großschadensereignis (mehr als 100 Personen sind mindestens acht Stunden im Einsatz) als Mitglieder von Hilfs-, Rettungs-, oder Katastrophenschutz-Organisationen für die Zeit ihrer Hilfe unter Fortzahlung des Entgelts von der Dienstleistung freigestellt werden. „Diese Freistellung muss aber derzeit mit dem Arbeitgeber vereinbart werden und beinhaltet keinen Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung“, so Hebenstreit.

Die Arbeitgeber mögen derart wichtigen Einsätzen nicht im Weg stehen, appelliert der vida-Vorsitzende: „Zahlreiche Beschäftigte werden jetzt in den Katastrophengebieten dringend gebraucht.“ Die Arbeitgeber sollen daher zulassen, dass ihre Mitarbeiter:innen sich weiter in den Dienst einer solch wichtigen Sache stellen, und dafür nicht mit Einkommensverlusten rechnen müssen oder sich genötigt sehen, Urlaub in Anspruch nehmen zu müssen, bekräftigt Hebenstreit.

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