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Gewerkschaft vida fordert 2.100 Euro Mindestlohn im Bewachungsgewerbe

Forderungen an WKÖ übergeben: Arbeitszeitverkürzung, Nachtarbeitszuschlag und mehr Wertschätzung

Die Gewerkschaft vida hat gestern, Donnerstag, dem Sozialpartner Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) ihre Forderungen für die anstehende Herbstlohnrunde für die Beschäftigten im Bewachungsgewerbe sowie für den Sonderkollektivertrag Veranstaltungssicherheitsdienste präsentiert. Im Vorjahr konnte ein Mindestlohn ab 2024 in Höhe von 2.000 brutto vereinbart werden. Die Gewerkschaft fordert nunmehr aber mindestens 2.100 Euro im Monat, da die Inflation derzeit mit der Schnellschätzung vom August im 11-Monatsschnitt bei hohen 9,5 Prozent liegt. Als Termine konnten für die Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 12.000 Beschäftigten in der Branche bereits der 2. und 21. November fixiert werden.

„Mit unseren weiteren Forderungen hoffen wir auch, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehalten bzw. neu in die Branche geholt werden können“, sagt vida-Verhandlungsleiter Gernot Kopp. „Nur zufriedene Beschäftigte werden dem Sicherheitsdienstleistungsgewerbe weiter hohe Erträge und neue Aufträge bringen“, erwartet sich Kopp konstruktive Gespräche hinsichtlich einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Konkret lauten die Forderungen der vida dazu: Reduzierung der Arbeitszeit, garantierte freie Wochenenden, mehr Pausen- bzw. Erholungsmöglichkeiten, Nachtarbeitszuschlag sowie Zuschläge für kurzfristige Dienstplanänderungen. „Immer weniger Beschäftigte sind bereit, eine Normalarbeitszeit mit Arbeitsbereitschaften von bis zu 48 Stunden pro Woche plus Überstunden zu akzeptieren“, sieht Kopp darin auch Maßnahmen gegen den Personalmangel.  

Wichtig ist aus Sicht des vida-Gewerkschafters zudem, dass länger im Betrieb beschäftigte zu sein, künftig mit mehr Wertschätzung belohnt werden müsse. Mehr Wertschätzung könnte etwa in der Form von zusätzlichen Freizeittagen oder gleich als gestaffelte Zusatzurlaubstage zur früheren Erreichung der 6. Urlaubswoche umgesetzt werden. Für neue Beschäftigte sollten zudem ab dem 1. Tag die vollen Sonderzahlungen gelten. Mit der Einführung eines Senioritätsprinzips bei der Bezahlung, sollen die Stundenlöhne künftig nach Dienstjahren gestaffelt ansteigen. „Hierbei muss auch die Auftragsvergabe dementsprechend berücksichtigt werden bzw. sind gesetzliche Vorgaben notwendig“, betont Kopp.

Abschließend bekräftigt der vida-Gewerkschafter, dass die gemeinsam mit den Arbeitgebern erarbeitete und 2018 auch mit der WKÖ akkordierte Arbeitnehmereignungsverordnung endlich als Mindestmaß von der Bundesregierung umgesetzt werden müsse. In weiterer Folge müsse ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz verankert werden, in welchem die Kriterien für die Vergabe von Aufträgen sowie die Ausbildung der eingesetzten Mitarbeiter.innen klar geregelt sein muss.

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