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Transporteure und vida: Weltweit ersten KV für Fahrradboten abgeschlossen

Rechtsgrundlage für fairen Wettbewerb und soziale Sicherheit geschaffen: 1.506 Euro Basislohn, Rechtsanspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt.

Den weltweit ersten Kollektivvertag für FahrradbotInnen und EssenszustellerInnen haben jetzt die Gewerkschaft vida und der Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) abgeschlossen.

„Mit diesem KV-Abschluss haben wir den Grundstein zur arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung der Fahrradboten gesetzt. Die Zustelldienste und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben damit ein Regelwerk zur Verfügung, das für beide Seiten eine sichere Rechtsgrundlage schafft und somit in der Branche für einen fairen Wettbewerb und soziale Sicherheit sorgen wird“, sind Karl Delfs, Bundessekretär des vida-Fachbereichs Straße und Günther Reder, Obmann des Fachverbands Güterbeförderungsgewerbe in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), über dieses Zeichen gelebter Sozialpartnerschaft erfreut. 

„Bereits 2015 sind die Sozialpartner übereingekommen, sich des Themas KV für Fahrradboten annehmen zu wollen. Es ist daher umso erfreulicher, dass nun diese Einigung als kräftiges Zeichen einer funktionierenden Sozialpartnerschaft erzielt werden konnte.“, so Fachverbandsobmann Reder weiters.

Unselbstständig beschäftigte ZustellerInnen haben ab 1.1.2020 Anspruch auf einen Basislohn von 1.506, 14 Euro brutto im Monat bei einer 40-Stundenwoche mit der Option auf eine 4-Tage-Woche. Erstmals besteht für Beschäftigte in der Branche ein Rechtsanspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Ebenso wurden entsprechende Kostenersätze für die Verwendung von Privat-Fahrrädern und Privat-Handys, als faire Abgeltung an die Dienstnehmer, im KV verankert. „Das war aus Sicht der Gewerkschaft ein wesentlicher Verhandlungspunkt, da wir wissen, dass die überwiegende Mehrheit der Zustellerinnen und Zusteller bevorzugt mit ihrem Privatequipment arbeiten“, so Delfs. 

„Als Sozialpartner war es uns beidseitig ein wesentliches Anliegen einen Mindestbruttolohn von 1.500 Euro zu verankern. Dieser und die entsprechenden Regelungen zu Kostenersätzen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Überstundenabgeltung schaffen ein solides Entlohnungsfundament, welches über die 1.500 Euro Grundlohn noch entsprechend hinausgehen kann“, halten Delfs und Reder gemeinsam fest.

„Es steht natürlich jedem Unternehmen frei, zu überzahlen. Die besten Dienstgeber werden auch die besten und schnellsten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen. Der Kollektivvertrag wird bei den jährlichen Lohnverhandlungen natürlich weiterentwickelt werden“, sagt vida-Gewerkschafter Delfs.

 

 

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