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Austrian lässt BordmitarbeiterInnen in den Bundesländern im Regen stehen

Nach Bundesländer-Kahlschlag sollen Gerichte Sozialplan klären.

Nach der überfallsartigen Ankündigung der Schließungen von Regionalstützpunkten der Fluglinie Austrian in Linz, Salzburg, Innsbruck, Altenrhein, Klagenfurt und Graz warten 209 Bord-MitarbeiterInnen auf eine Zukunftsperspektive und annehmbare Lösungen. „Seit Wochen führt die AUA diesbezüglich Scheinverhandlungen mit uns. Das Unternehmen hat auf Zeit gespielt und uns wichtige Daten für ein Vorwärtskommen bei den Verhandlungen nicht zur Verfügung gestellt. Nun bleibt uns nur mehr der Weg einer gerichtlichen Schlichtung“, so AUA-Bordbetriebsratsvorsitzender Rainer Stratberger.

Zusagen nicht eingehalten 

„Das AUA-Management hat nach der Schließung zugesagt, drei Pakete mit uns zu verhandeln. Das waren aber nur Lippenbekenntnisse, passiert ist bisher nichts. Die AUA lässt ihre Beschäftigten im Regen stehen“, kritisiert Stratberger. Geplant war etwa Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ohne Wohnsitzwechsel ermöglichen, den Job weiter auszuüben. Jene KollegInnen, die das Unternehmen verlassen möchten, sollten mit einem Leave-Paket unterstützt werden. Jene, die sich bereiterklären, nach Wien zu ziehen, sollten ein Umzugspaket erhalten. „Wir haben viele Stunden damit verbracht, diese Rahmenbedingungen zu erarbeiten und versucht, diese mit dem Unternehmen auszuverhandeln. Rückblickend müssen wir aber feststellen, dass das Unternehmen wohl nie ein Interesse an einem ernsthaften Ergebnis hatte“, ist der AUA-Bordbetriebsratsvorsitzende überzeugt.

Unmoralische Angebote an Beschäftigte

In der letzten Verhandlungsrunde haben die AUA-Manager den Betriebsrat sowie die Gewerkschaft informiert, dass sie Jobs in Wien ausschreiben werden. Die MitarbeiterInnen müssten auf ihren aktuellen Dienstort verzichten, wenn sie sich für einen Job in Wien bewerben. In einem persönlichen Schreiben des Managements an die Beschäftigten wurde nun ein zeitlich eng befristetes Angebot nachgelegt, das den Druck und die Verunsicherung bei den Beschäftigten zusätzlich erhöht. 

Ein Beispiel: Eine Flugbegleiterin, die im Süden der Steiermark wohnt, soll etwa 5.000 Euro erhalten, wenn sie auf alle ihre Rechte verzichtet und ihren Dienstort nach Wien verlegt. Das Unternehmen versucht, Beschäftigte aus ihrem Sozial- und Familienumfeld herauszureißen, so Daniel Liebhart, Vorsitzender des Fachbereichs Luftfahrt in der Gewerkschaft vida: „Das Angebot ist eigentlich nur annehmbar, wenn man seinen Wohnort in die Nähe des Flughafens verlegt. Vor und nach einem Flugdienst, der bis zu 14 Stunden dauern kann, ist es einfach nicht zumutbar, dass diese Flugbegleiterin noch einen An- und Abreiseweg von über zwei Stunden auf sich nimmt.“ 

Zeitlicher Druck

Zusätzlich muss die Flugbegleiterin bis zum 10. Mai entscheiden, ob sie auf dieses Angebot einsteigt. „Die MitarbeiterInnen in so einer kurzen Zeit vor eine derartige Entscheidung zu stellen, ist höchst unmoralisch. Schlussendlich müsste man ja zum Beispiel als Mutter oder Vater auch mit in Betracht ziehen, ob ein Schulortwechsel für schulpflichtige Kinder überhaupt zumutbar ist. Solche Entscheidungen bricht man nicht übers Knie und ein Unternehmen sollte seine MitarbeiterInnen dazu auch nicht drängen, indem man sie sonst im Ungewissen über ihre Existenzgrundlage lässt. Austrian betont ein familienfreundliches Unternehmen zu sein, handelt aber nicht danach“, betont Liebhart.

Sozialpläne rasch ermöglichen 

„Statt sich um einen fairen Sozialplan zu kümmern, schafft das Unternehmen hier Fakten und zwingt die Beschäftigten auf ihre Rechte zu verzichten. Der Betriebsrat wird daher in den betroffenen Bundesländern eine Schlichtung des Sozialplans vor Gericht beantragen“, unterstreicht Rainer Stratberger. Unterstützung dafür kommt von der Gewerkschaft vida: „Der Abbau von über 200 regionalen hochqualifizierten Arbeitsplätzen war ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Bordbeschäftigten. Es geht hier um Existenzen und Familien. Die KollegInnen haben sich bestmögliche Lösungen verdient und das rasch. Es ist traurig, dass nun der Weg über eine gerichtliche Schlichtung gegangen werden muss“, schließt der Fachbereichsvorsitzende Daniel Liebhart. 

 

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