Erklärungen zum KV-Abschluss
„Im Zuge des Kollektivvertragsabschlusses 2018 wurden neben der prozentuellen Erhöhung von 3,4% auf KV- und IST Gehältern auch ein umfangreiches Rahmenrechtspaket abgeschlossen. Da diese rahmenrechtlichen Änderungen aber auch unterschiedliche Kollektivverträge betreffen, sich einige Änderungen untereinander ausschließen oder auch ergänzen haben wir beschlossen eine Orientierungshilfe zu gestalten. Welche Regelungen aus dem Rahmenrecht der Kollektivverträge für einen persönlich zur Anwendung kommen soll damit auf eine einfache Art und Weise dargestellt werden.
Auch in den kommenden Jahren werden wir weiterhin daran arbeiten Verbesserungen im Rahmenrecht zu erwirken. Bereits bei den Verhandlungen 2017 konnten wir erste Erfolge verbuchen. Unter dem Motto „WIR mit EUCH“ werden wir das KV-Rahmenrecht in einem dauerhaften Beteiligungsprozess mit euch abstimmen und weiterentwickeln. In den kommenden Wochen werden wir euch über die Beteiligungsmöglichkeiten 2019 informieren.
Bisherige Erfolge waren nur mit eurer Unterstützung möglich, denn mit eurer Mitgliedschaft stärkt ihr unsere Verhandlungsposition!“
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.