Ich unterliege keiner dieser Regelungen
Welcher Kollektivvertrag auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden ist, hängt davon ab, zu welchem Arbeitgeberverband der Arbeitgeber angehört. Ohne Bedeutung ist hingegen, ob der Arbeitnehmer der am Kollektivvertragsabschluss beteiligten Gewerkschaft angehört.
Mit dem Erwerb einer Gewerbeberechtigung ist die Mitgliedschaft bei der entsprechenden Fachorganisation in der Wirtschaftskammerorganisation verbunden. Hat diese Fachorganisation einen Kollektivvertrag abgeschlossen, ist die lückenlose Geltung des Kollektivvertrages im betreffenden Wirtschaftszweig gewährleistet.
Im ÖBB Konzern kommen aufgrund dieser Regelung eine Menge Kollektivverträge zur Anwendung wie zB:
- Allgemeines Gewerbe
- Bewachung
- Spedition
- IT
Als Gewerkschaft vida versuchen wir natürlich über die Grenzen der eisenbahnspezifischen Kollektivverträge hinaus, Regelung welche wir für den Eisenbahnsektor verhandelt haben in andere, nicht von uns verhandelte, Kollektivverträge zu bringen. Hier sind deine BetriebsrätInnen in enger Abstimmung mit der zuständigen Gewerkschaft.