Ich unterliege den AVB-Regelungen
Was ist der ÖBB Arbeitszeit Kollektivvertrag?
„Der ÖBB Arbeitszeit Kollektivvertrag regelt unter anderem die Regelungen zur 38,5h Woche, den Nachtfaktor oder zB Änderungszuschläge. Der Kollektivvertrag gilt persönlich für alle Mitarbeiter des ÖBB-Konzerns bzw. der im 3. Teil des Bundesbahngesetzes genannten Gesellschaften und deren Rechtsnachfolger, die Eisenbahnunternehmen sind (inkl. solcher Unternehmen, die gesetzlich Aufgaben für Zwecke des Eisenbahnbetriebs und des Eisenbahnverkehrs zu erbringen haben). Ausgenommen vom Geltungsbereich sind Mitarbeiter, denen durch vertragliche Vereinbarung eine leitende Funktion gemäß § 1 Abs. 2 Z 8 AZG übertragen wird.“