Warum ist das Angebot der Arbeitgeber zu niedrig?
Warum brauchen wir im KV rahmenrechtliche Ergänzungen?
In den nächsten fünf Jahren braucht es viele neue Beschäftigte im Bahnsektor. Um Leute für die Bahnbranche zu begeistern, brauchen wir einen attraktiven Kollektivvertrag (KV). Mehr Zeit für Familie und FreundInnen wird immer wichtiger. Auch Geld ist zwar weiterhin ein wichtiger Faktor, der jedoch bei der Job-Wahl immer häufiger an zweiter Stelle eine Rolle spielt.
Die Eisenbahnbranche basiert auf Sicherheit, Erfahrung und Kontinuität. Dazu braucht es langfristige Bindung der MitarbeiterInnen. 2017 konnten erstmals Erfolge im Rahmenrecht des Kollektivvertrags erzielt werden. Junge Menschen brauchen Perspektiven. Diese Perspektiven müssen wir als Sozialpartner potenziellen Bewerbern geben. Im Wochentakt kann man aus den umliegenden Nachbarstaaten Medienmeldungen von ausgefallenen Zügen aufgrund von zu wenig Personal lesen.
Soweit darf es bei uns nicht kommen. Mit über 3,5 Millionen Überstunden bis Mitte des Jahres hat die Belegschaft einen gewichtigen Teil dazu beigetragen, den Personalmangel auszugleichen. Ausreichend Personal sichert z. B. unseren älteren KollegInnen die Möglichkeit, in die Pension zu gleiten oder ist die Grundlage für eine Freizeitplanung, auf die man sich verlassen kann.
Hier findet ihr im Übrigen die aktuellen rahmenrechtlichen Forderungen (Stand 29. November 2018)!
Was bedeutet diese „freiwillige“ Gehaltserhöhung ab 1. Oktober?
Die „freiwilligen“ Erhöhungen der Unternehmen führen bereits jetzt zu ganz unterschiedlichen Umsetzungen in den einzelnen Eisenbahnbetrieben. Es entstehen mehr Fragen als Lösungen. Echte Gehaltserhöhungen brauchen keine Fußnoten und/oder Hotlines.
Neue Unternehmen auf der Eisenbahn müssen sich an den Kollektivvertrag halten, aber nicht an freiwillige Vorgaben der Wirtschaftskammer. Es bleiben eine Menge Fragen offen: Wie werden neu eintretende MitarbeiterInnen bezahlt? Laut KV-Gehaltstabellen oder 3 Prozent freiwillig auf den KV drauf? Was ist mit Weihnachts- und Urlaubsgeld? Schlagen da die 3 Prozent auch durch?
Dies sind nur einige Fragen, die bei genauerer Betrachtung auftauchen. Die WKÖ bringt mit solchen undurchdachten Notlösungen die bestehenden Unternehmen und ihre Beschäftigten unter Druck. Durch diesen „freiwilligen“ Vorschuss der Arbeitgeber werden weder Gehaltstabellen noch Zulagen im KV gehoben noch irgendwelche rahmenrechtlichen Verbesserungen erzielt. Sie sind quasi ein Vorschuss auf ausstehende und kommende Lohnerhöhungen.
Fakt ist leider auch, dass die Verhandlungen durch dieses Manöver der Arbeitgeber massiv erschwert wurden. Beide Verhandlungspartner werden in ihren Handlungen und Forderungen eingeschränkt.
Wie geht es nun weiter?
Am 1. Dezember 2018 wird in der mittlerweile zehnten Verhandlungsrunde abermals versucht, eine Einigung zu erzielen. Wir hoffen auf ein ernstzunehmendes Angebot auf finanzieller Ebene und ausreichend Anpassungen im Rahmenrecht.