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BVAEB NEWS

Neueste Infos aus dem Fachbereich.

Die türkis-blaue Zwangsfusion von VAEB mit BVA hat zu einem völlig neuen Sozialversicherungsträger geführt. In der VAEB hatten wir sowohl Möglichkeiten als auch Mehrheiten in den Gremien. In der neu entstandenen BVAEB haben wir nur mehr eine Stimme im zehnköpfigen Verwaltungsrat. Wir sind also seit dieser Zwangsfusion ein kleiner Part innerhalb des großen Versicherungskreises der BVAEB.

Solche Einschnitte gehen verständlicherweise nicht ohne Ängste und Verunsicherungen über die Bühne. Wir haben euch daher laufend über unsere Arbeit und die Änderungen informiert. Es war immer klar, dass die Stimme der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner umso lauter sein muss, wenn sie nur mehr eine einzige Stimme in der neuen BVAEB ausmacht. Dieser Anspruch wurde auch umgesetzt – die Ergebnisse sprechen für sich.

Erfolgreiche Leistungsanpassung

Noch bevor uns die COVID-19-Krise getroffen hat, haben wir das Beste für die 235.000 EisenbahnerInnen aus der türkis-blauen Zwangsfusion herausgeholt. Mit einer echten Leistungsverbesserung zu Jahresbeginn konnten wir unsere Forderung nach besten Leistungen für alle BVAEB-Versicherten umsetzen. Die Fusion der beiden Sozialversicherungen bedeutete Mehrkosten in Millionenhöhe, welche durch unser eingezahltes Versicherungsgeld beglichen wurden. Mit Stolz können wir sagen, dass 12,5 Mio. Euro in Form von Leistungsverbesserungen direkt bei den Versicherten angekommen sind – das macht zwei Drittel der Gesamtkosten der Fusion aus. Diese Anpassung an das höhere BVA-Niveau erfolgte bei Kostenzuschüssen für Impfungen (FSME, Grippe, Pneumokokken), Zahnkronen, Implantaten und kieferorthopädischen Behandlungen sowie bei der Gebrauchsdauer für Heilbehelfe. Über die Umsetzung der Sonderklasse seit 1. Juli 2020 haben wir entsprechend informiert.

Berufsorientierte Gesundenuntersuchung (BOGU)

Leistungsharmonisierung ist aber keine Einbahnstraße, sondern bedeutet umgekehrt auch, dass den ehemaligen BVA-Versicherten auch jene Leistungen zustehen, die bisher nur VAEB-Versicherte kannten. Die Berufsorientierte Gesundenuntersuchung (BOGU) ist ein solches Beispiel der erfolgreichen Selbstverwaltung der ehemaligen Eisenbahner-Sozialversicherung. Die BOGU konnte nach erfolgreicher Intervention für ehemalige VAEB-Versicherte bis 30.06.2021 in der alten Form erhalten werden. In einem weiteren Schritt wird die BOGU ab Juli 2021 nun auf die ehemaligen BVA-Versicherten ausgedehnt. Damit geht einher, dass die BOGU aus medizinischer Sicht spezifischer gemacht wird. Sie erfolgt in Zukunft in Form von Modulen, die auf die jeweiligen berufsspezifischen Belastungen zugeschnitten sind – z.B. die besonderen Belastungen im Schichtdienst. Zur neuen BOGU werden wir euch selbstverständlich noch im Detail informieren.

Josefhof-Woche

Wir haben erreicht, dass der einwöchige Aufenthalt am Josefhof für das gesamte Jahr 2021 in der bekannten Form bestehen bleibt. Wie das Präventionsangebot ab 2022 weitergeführt wird, ist derzeit in Verhandlung. Außer Streit steht, dass die Gesundheitsvorsorge auch in Zukunft für alle Versicherten der BVAEB ein fixer Bestandteil der Leistungen sein wird. Dabei geht es um zielgruppenorientierte Angebote für die nunmehr insgesamt rd. 1 Million Versicherten und auch die Nutzung der Gesundheitseinrichtungen. Als vida wollen wir im Bereich der Prävention natürlich, dass medizinisch sinnvolle Präventionsangebote erhalten bzw. ausgebaut werden. Sobald es Entscheidungen dazu gibt, werden wir euch selbstverständlich informieren.

Neue Gesundheitseinrichtung Sitzenberg-Reidling

Bis Herbst 2021 erfolgt der Bau der Gesundheitseinrichtung Sitzenberg-Reidling in Niederösterreich. Ähnlich wie beim Josefhof werden hier zielgruppengenaue Angebote geschaffen, um die einzelnen Versicherten bestmöglich und auf höchstem medizinischem Standard beim Gesundbleiben zu unterstützen.

  Foto/Visualisierungen: © ZOOM visual project gmbh

 

Neuer stellvertretender Generaldirektor Werner Bogendorfer

Mit Jahreswechsel wird es auch in der Leitung der BVAEB eine personelle Änderung geben. Unser stellvertretender Generaldirektor Kurt Völkl tritt in den wohlverdienten Ruhestand. Sein Nachfolger steht nach öffentlicher Ausschreibung bereits fest und wir freuen uns, dass mit Werner Bogendorfer ein profunder Kenner der Eisenbahn folgt. Werner Bogendorfer war über 15 Jahre Direktor der VAEB und seit 2009 für den Geschäftsbereich Gesundheit und Innovationen verantwortlich. Bei Kurt Völkl dürfen wir uns im Namen aller Versicherten für seine Arbeit bedanken.

  
© Johannes Ifkovits 

 

Covid19 in der Unfallversicherung

Covid19 ist bei Eisenbahnunternehmen keine Berufskrankheit gemäß den rechtlichen Bestimmungen. Die gesetzlich definierte Berufskrankheit „Infektionskrankheiten“ kommt nur in bestimmten genannten Unternehmen zur Anwendung wie z.B. in Krankenanstalten, Schulen oder Haftanstalten. Die Anerkennung einer Covid19-Erkrankung als Berufskrankheit ist also z.B. bei Eisenbahn(verkehrs-)unternehmen im Regelfall nicht möglich. Die Erkrankung an Covid19 kann aber als Arbeitsunfall gemeldet werden – unter folgenden Bedingungen:

  • Der betroffene Arbeitnehmer ist tatsächlich an Covid19 erkrankt, hat also Krankheitssymptome – es besteht somit ein körperlicher Schaden. Fälle von Arbeitnehmer/innen mit positivem Covid19-Test aber OHNE Krankheitssymptome werden NICHT als Arbeitsunfall gemeldet. Da kein Körperschaden vorliegt, sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung als Arbeitsunfall nicht gegeben.
  • Es muss begründet werden, dass die Erkrankung nachweislich oder höchstwahrscheinlich im Dienst erworben wurde. Unfalltag ist jener Tag, an dem es wahrscheinlich zur Infektion gekommen ist.
     

Physikalische Therapie (ambulante Kur)

Bezüglich der physikalischen Therapie wurde durch die ehemalige VAEB im Jahr 2017 festgelegt, dass eine gerechtfertigte Krankschreibung nur dann vorliegt, wenn

a) die Therapie an fünf aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt wird und
b) Arbeitsunfähigkeit (z.B. akute Schmerzzustände) vorliegt.

Liegt keine Arbeitsunfähigkeit vor, wird der Krankenstand abgelehnt. Die Ablehnung erfolgt in Lockdown-Zeiten (wo keine persönlichen Vorladungen erfolgen) nach Rücksprache mit dem krankschreibenden Arzt. Wenn der Arzt die Arbeitsfähigkeit bestätigt, wird seitens der BVAEB der Krankenstand rückwirkend nicht akzeptiert. Wenn der Arzt die Arbeitsunfähigkeit bestätigt bzw. auf der Krankschreibung eine vertretbare Diagnose angeführt ist, wird der Krankenstand akzeptiert.

Zuletzt wurden einige Fälle bekannt, die nachteilig für die Versicherten behandelt wurden. Daher haben wir uns für die Verbesserung in der Bearbeitung stark gemacht. Folgende Schritte wurden gesetzt:

  1. Den Kurärzten, die vom Patienten zur Therapieeinteilung vor Antritt der Behandlungen und damit des Krankenstandes aufgesucht werden, wurde die geltende Bestimmung noch einmal mitgeteilt. So können die Ärzte die Patienten zum Thema Krankenstand korrekt informieren.
  2. An den örtlichen niedergelassenen Bereich erging die Information, dass im Falle der Krankschreibung der gesundheitliche Grund angeführt werden muss, um die Arbeitsunfähigkeit zu rechtfertigen. Das Anführen „physikalische Therapien“ reicht nicht für eine Rechtfertigung des Krankenstandes aus.
  3. Die Ärzte der BVAEB schreiben ab dem Zeitpunkt der persönlichen Vorladung (wenn diese aufgrund der Covid-Situation wieder möglich ist) den Patienten vom Krankenstand ab. Während eines Covid-bedingten Lockdowns schreiben die Ärzte der BVAEB ab dem Zeitpunkt der telefonischen Rücksprache mit dem krankschreibenden Arzt den Patienten vom Krankenstand ab. Um die postalische Zustellung einzuberechnen, wird ein Zeitraum von 2-3 Tagen bei der Krankenstandsabschreibung berücksichtigt.

Sollte also glaubhaft nachgewiesen oder durch den Arzt bestätigt werden, dass Arbeitsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsmeldung vorgelegen ist, wird der Krankenstand jedenfalls anerkannt. Die BVAEB prüft jeden Einzelfall und hat die betroffenen Ärzte neuerlich darauf hingewiesen, wie in diesen Fällen vorzugehen ist!

COVID-Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung von der BVAEB

  • Für die Dauer der Pandemie können Medikamentenverordnungen nach telefonischer Kontaktaufnahme zwischen Arzt/Ärztin und Patient/Patientin erfolgen. Die Abholung in der Apotheke erfordert kein Papierrezept mehr.
  • Zudem entfällt die Bewilligungspflicht bei den meisten Medikamenten und es kann der Bedarf für ein Monat abgegeben werden.
  • Krankentransporte sind bis auf weiteres bewilligungsfrei.
  • Gleiches gilt für Heilbehelfe und Hilfsmittel bis zu einem Gesamtausmaß von 1.500 Euro sowie Röntgen und Schnittbilduntersuchungen.
  • Arbeitsunfähigkeitsmeldungen können telefonisch erfolgen.
  • Telemedizinische Krankenbehandlungen können wie eine in der Ordination erbrachte Leistung abgerechnet werden.
Für dich da! Gewerkschaft vida Fachbereich Eisenbahn Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien
+43 (0) 1 534 44 79 590 +43 (0) 1 534 44 102 530 eisenbahn@vida.at
Über uns

Der Fachbereich Eisenbahn in der Gewerkschaft vida vertritt die Interessen aller Arbeitnehmer:innen der österreichischen Eisenbahnverkehrs- und Seilbahnunternehmungen. Er vereint Kolleginnen und Kollegen in den unterschiedlichsten Berufen, welche in der Schieneninfrastruktur, der Traktion, den Werkstätten, im Personen- und Güterverkehr oder im Bereich Managementservices beschäftigt sind. Damit die Beschäftigten ihre Arbeit unter guten und sicheren Bedingungen erbringen können, gestaltet vida aktiv mit. Die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze gehören genauso zu unseren Zielen wie zukunftsorientierte Einkommen und moderne, sichere und altersgerechte Arbeitsplätze. Nationale und internationale Vernetzung, Lobbying und kompetente Grundlagenarbeit zählen zu unseren täglichen Aufgaben. Darüber hinaus machen wir uns für den Schutz und Ausbau der Daseinsvorsorge im Verkehr stark. Denn ein Aushungern des Öffentlichen Verkehrs kostet nicht nur hunderttausenden ÖsterreicherInnen ihre Mobilität und Chancen, sondern auch tausenden unserer MitarbeiterInnen ihren Arbeitsplatz.

Fachbereichsvorsitzender: Gerhard Tauchner
Fachbereichssekretär:innen: Sabine Stelczenmayr, Dominik Pertl, Robert Hofmann
Betreuung Seilbahnen: Kajetan Uriach