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ÖBB-Pensionsreform: Etappensieg bei OGH

OGH zweifelt an Verfassungsmäßigkeit.

Der Oberste Gerichtshof OGH hat die Klage eines Eisenbahners zum Anlass genommen, den Verfassungsgerichtshof mit den Reformen des Bundesbahnpensionsgesetzes zu befassen. Der OGH hat Zweifel, ob die Relation zwischen den Übergangsfristen und der Intensität des Eigentumseingriffs noch angemessen ist, und ob daher die Verschlechterung der Rechtsposition für den Kläger dem verfassungsgesetzlichen Vertrauensschutz entspricht.

Laut Verfassung kann der OGH selbst kein Gesetz aufheben, sondern hat es im Fall von Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dem Verfassungsgerichtshof, kurz VfGH, vorzulegen. Der VfGH hat nun im Rahmen seiner üblichen Bearbeitungszeit von 18 Monaten zu überprüfen, ob er die Bedenken des OGH teilt.

Der VfGH ist dabei weder im Umfang noch inhaltlich an den OGH gebunden. Eine Entscheidung des VfGH kann daher sowohl zur Aufhebung (von Teilen) des Bundesbahnpensionsgesetzes als auch zur Bestätigung der Rechtmäßigkeit führen.

Die Reform des Jahres 2001, mit welcher der Pensionsantritt um 18 Monate hinausgeschoben wurde und der Eingriff in privatrechtliche Verträge als zulässig erklärt wurde, steht nicht mehr zur Diskussion. Diese beiden Maßnahmen wurden vom VfGH bereits für zulässig erklärt.

Die Reformen des BBPG des Jahres 2003 und 2004 betrafen die Abschläge, den späteren Pensionsantritt, die Parallelrechnung, sowie die lebenslange Durchrechnung.

Eine Entscheidung des VfGH, die dann endgültig über die Reformen im Bundesbahnpensionsgesetz entscheiden wird, bleibt daher weiter abzuwarten.

vida wird die Beschäftigten über den Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden halten.

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