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Arbeiten am Feiertag

Eigene Regeln für FriseurInnen am 8. Dezember.

Auch heuer gilt wieder die bundeseinheitliche Regelung für Friseurbetriebe, die am 8. Dezember offen haben. Wer an diesem Tag arbeitet, bekommt zum Grundlohn das gesetzliche Feiertagsentgelt und zusätzlich freie Stunden als Ersatz. Sind diese Stunden Überstunden, gibt es sogar einen 200-prozentigen Zuschlag.

Freiwilligkeit ist Voraussetzung

Besonders wichtig: Die ArbeitnehmerInnen dürfen nicht dazu gezwungen werden, am 8. Dezember zu arbeiten. Jeder muss sich also freiwillig melden und es darf nur in der Zeit von 10 bis 18 Uhr (inklusive Vor-und Abschlussarbeiten) gearbeitet werden. Friseur-Lehrlinge haben an diesem Tag in ganz Österreich frei.

Achtung: Für den 24. und den 31. Dezember gibt es heuer keine Sonderregelungen, da diese Tage Sonntage und somit arbeitsfrei sind.

Sollten sich Betriebe nicht an die Bestimmungen halten, melde dich bitte bei uns per E-Mail: dienstleistungen@vida.at

 

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Über uns

Der Fachbereich Dienstleistungen in der Gewerkschaft vida setzt sich aus mehreren größeren Branchen sowie einer Reihe Klein- und Kleinstbetriebe zusammen. Hier sind neben HandelsarbeiterInnen, FriseurInnen, KosmetikerInnen und FußpflegInnen genauso vertreten wie gewerbliche MasseurInnen. Die Wirtschaftsbranche Abfall- und Abwasserwirtschaft findet sich hier, und auch im Garagen und Tankstellenbereich beraten und vertreten wir österreichweit unsere Mitglieder. Dabei stellen wir uns laufend den sich ständig ändernden Berufsanforderungen im Rahmen der Weiterentwicklung der Berufsbilder. Wir kämpfen für faire Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne. Schließlich sind sie unabdingbare Voraussetzungen für ein Mehr an Lebensqualität.

Fachbereichsvorsitzende: Christine Heitzinger
Fachbereichssekretärin: Kathrin Schranz