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Friseurbetriebe: Sonderregelung für 8. Dezember

In drei Bundesländern ist Einsatz von Mitarbeiterinnen erlaubt.

2014 gibt es für die Bundesländer Wien, Vorarlberg und Salzburg eine Sonderregelung für das Offenhalten von Friseurbetrieben am 8. Dezember. Die Sonderregelung sieht  eine spezielle Vergütung vor. Darauf haben sich die Kollektivvertragspartner, die Gewerkschaft vida und die jeweilige Friseur-Landesinnung geeinigt.

Dreifacher Lohn zu bezahlen

Für die Arbeit am 8. Dezember gibt es neben der normalen Vergütung einen 100-prozentigen Zuschlag für Feiertagsarbeit. Zusätzlich erhalten die Beschäftigten für ihre Arbeitsleitung am 8. Dezember einen weiteren 100-prozentigen Zuschlag.  Pro Arbeitsstunde ist somit der dreifache Lohn zu bezahlen. Für Überstunden werden weitere 100 Prozent fällig. Die Regelung gilt lediglich für den 8. Dezember 2014.

Freiwilligkeit ist Voraussetzung

Die ArbeitnehmerInnen dürfen nicht dazu gezwungen werden, am 8. Dezember zu arbeiten. In der Sonderregelung ist festgelegt, dass die Arbeit an diesem Feiertag nur auf freiwilliger Basis zulässig ist. Betriebe in Wien und Vorarlberg mussten Beschäftigte vier Wochen, in Salzburg zwei Wochen im Vorhinein darüber informieren. Diese konnten bis eine Woche nach Bekanntgabe entscheiden, ob sie arbeiten wollen oder nicht.

Friseur-Lehrlinge sind von der Sonderregelung für Wien, Vorarlberg und Salzburg ausgenommen. Sie haben an diesem Tag in ganz Österreich frei.

In den Bundesländern Burgenland, Steiermark, Tirol, Kärnten, Oberösterreich und Niederösterreich gibt es keine Sonderregelung, hier ist der Einsatz der ArbeitnehmerInnen in Friseursalons am 8. Dezember nicht erlaubt.

Sollten sich Betriebe nicht an die Bestimmungen halten, können Verstöße bei der Gewerkschaft vida gemeldet werden, per E-Mail an dienstleistungen@vida.at

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Über uns

Der Fachbereich Dienstleistungen in der Gewerkschaft vida setzt sich aus mehreren größeren Branchen sowie einer Reihe Klein- und Kleinstbetriebe zusammen. Hier sind neben HandelsarbeiterInnen, FriseurInnen, KosmetikerInnen und FußpflegInnen genauso vertreten wie gewerbliche MasseurInnen. Die Wirtschaftsbranche Abfall- und Abwasserwirtschaft findet sich hier, und auch im Garagen und Tankstellenbereich beraten und vertreten wir österreichweit unsere Mitglieder. Dabei stellen wir uns laufend den sich ständig ändernden Berufsanforderungen im Rahmen der Weiterentwicklung der Berufsbilder. Wir kämpfen für faire Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne. Schließlich sind sie unabdingbare Voraussetzungen für ein Mehr an Lebensqualität.

Fachbereichsvorsitzende: Christine Heitzinger
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