Apothekenhilfspersonal
Für alle ArbeiterInnen, die unter den Kollektivvertrag Apotheken fallen, hat die Gewerkschaft vida eine Lohnerhöhung zwischen 2,44 und 2,47 Prozent erreicht.
Für die Gruppe der ungelernten ArbeiterInnen in Apotheken in den ersten 18 Monaten der Beschäftigung ergibt sich dadurch ein neuer monatlicher Grundlohn von 1.375 Euro brutto bei einer Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden. In den beiden darüber liegenden Gruppen liegen die kollektivvertraglichen Mindestlöhne künftig bei 1.551 Euro bzw. 1.753 Euro brutto.
Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. Jänner 2014.