FriseurInnen: KV-Abschluss für 2014
vida hat für die Beschäftigten in Friseurbetrieben einen erfreulichen Kollektivvertragsabschluss für 2014 erreicht. Die Löhne steigen mit 1. April 2014 um durchschnittlich 2,4 Prozent, wobei die niedrigste Lohngruppe und die Gruppe der BerufseinsteigerInnen am stärksten profitieren. Außerdem gibt es erstmals eine Zulage für SalonleiterInnen.
Konkret haben sich vida und die Friseurinnung darauf geeinigt, den Mindestmonatslohn für ausgelernte Fachkräfte im ersten Berufsjahr auf 1.300 Euro anzuheben (bisher 1.228 Euro). Das ist eine Erhöhung von 5,86 Prozent. Der Mindestmonatslohn für Hilfskräfte und während der gesetzlichen Behaltepflichtszeit wird auf 1.100 Euro angehoben, eine Steigerung von zehn bzw. 7,2 Prozent.
Zulage für SalonleiterInnen
Besonders erfreulich ist, dass es der Gewerkschaft erstmals gelungen ist, eine Zulage für SalonleiterInnen im Kollektivvertrag festzuschreiben. Verantwortung zu übernehmen zahlt sich somit auch aus. Die Maßnahme ermöglicht vor allem älteren Beschäftigten, die vielleicht aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr die volle Arbeitsleistung als FrisörIn erbringen können, KundInnen abzugeben und nebenbei organisatorische Aufgaben der Salonleitung zu übernehmen, ohne dabei Angst haben zu müssen, einen Einkommensverlust zu erleiden. Konkret beträgt die Zulage 13 Prozent auf den kollektivvertraglichen Mindestmonatslohn.
Mehr auch für Lehrlinge
Die Lehrlingsentschädigungen werden um durchschnittlich 2,5 Prozent angehoben.
ie liegen jetzt zwischen 385 Euro im ersten und 750 Euro im vierten Lehrjahr.
Der Kollektivvertrag tritt mit 1.April 2014 in Kraft und gilt für zwölf Monate.