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KV-Abschluss Rotes Kreuz

Höhere Löhne und rahmenrechtliche Verbesserungen erreicht.

Die Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 7.000 Beschäftigten der Landesverbände des Österreichischen Roten Kreuzes sind erfolgreich abgeschlossen. Der KV-Abschluss gilt mit 1. Jänner 2023.

Hier die Eckpunkte zum KV-Abschluss:

  • Es konnten die jeweiligen Landeserhöhungen entsprechend der KV-Koppelungen geklärt und fixiert werden. Daher beträgt die Erhöhung für einzelne Lohngruppen bis zu 11 Prozent.
    Details dazu bitte beim Betriebsrat im jeweiligen Bundesland erfragen.
  • Für das Bundesland Wien konnte eine Erhöhung von 8 Prozent auf Tabellen und Zulagen bzw. Zuschläge erreicht werden, wobei die Mindesterhöhung 175 Euro für die Tabellen beträgt.
  • Für das Burgenland konnten 8 Prozent, mindestens 200 Euro erreicht werden.
  • Für Kärnten gibt es eine Teuerungsprämie in Höhe von 1.300 Euro in Tranchen und die Erhöhung ab 1. Juli 2023 analog zum Land.
  • Im Wiener Rettungsdienst wird die Lohngruppe E um maximal 10,2 Prozent erhöht (je Stufe) und die Tabelle wird nur mehr bis zum 6. Dienstjahr geführt, da ab dem vollendeten 5. Dienstjahr die Umstufung in die Lohnstufe C erfolgt.
  • Die Tabelle der Heimhilfen wird von Stundenlöhnen auf Monatslöhne umgestellt und somit auch mit mehr Steigerungsstufen als bisher gestaltet.
  • In Niederösterreich und Salzburg gibt es eine neue Zulage für NotfallsanitäterInnen.
  • In Vorarlberg gibt es ab 1. Jänner 2023 eine bezahlte Pause und in Oberösterreich gibt es diese ab 1. Oktober 2023.
  • Die Kinderzulage pro Kind wurde von 20 Euro auf 30 Euro erhöht.
  • Im Rahmenrecht erreicht wurde eine bessere Anrechnung der Vordienstzeiten für Zivildienst und Freiwilliges Soziales Jahr.


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