vida

vida Magazin 2/2009

Mitbestimmen im Betrieb

Am 15. Mai 1919 trat das Betriebsrätegesetz in Kraft. Die neunzig Jahre, die seither vergangen sind, haben uns gezeigt, dass die Mitbestimmung der ArbeitnehmerInnen im Betrieb eine wertvolle Errungenschaft ist.

Generalüberholung notwendig

Die heutigen Regelungen für die Mitbestimmung im Betrieb sind im Arbeitsverfassungsgesetz niedergeschrieben, das seit 1974 gilt. Und genau das ist das Problem. Zwar gab es immer wieder Abänderungen. Noch ausständig ist aber eine Generalüberholung des Gesetzes, das die Regelungen an die Anforderungen der heutigen Arbeitswelt anpasst. Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise ist es wichtig, die Mitbestimmungsrechte der ArbeitnehmerInnen im Betrieb zu sichern und auszubauen.

"Wie sieht es mit der betrieblichen Mitbestimmung heute aus?" und "Was sind die Forderungen der Gewerkschaft vida zur Stärkung der Mitbestimmung im Betrieb?". Diese Fragen werden in der aktuellen Ausgabe der vida-Zeitschrift beantwortet.

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