vida-Außerordentliche Unterstützung
Bei unverschuldeter Notlage kann vom Unterstützungsausschuss eine außerordentliche Unterstützung, bei schwerer Krankheit, Unfall, aufgrund einer Behinderung und Invalidität, bewilligt werden.
Keine außerordentliche Unterstützung wird bei/für Entfall der Nebengebühren, Grundkauf, Hausbau, Wohnungsumbau und Kredite (Ausnahme bei Behinderung und Invalidität) gewährt.
Das Ausmaß der Unterstützungen ist in jedem einzelnen Fall bei Vorliegen der Voraussetzungen unter Berücksichtigung der Familien-, Einkommensverhältnisse sowie der allgemeinen finanziellen Situation des zu Unterstützenden festzusetzen.
Unterlagen zum Ansuchen:
- Einkommensnachweis
- Familienbeihilfe
- Alimente
- Invaliditätspension
- Pflegegeld
- Mietzinsbeihilfe
- sonstiges Einkommen (von Vermietung, Pacht)
- Refundierungen der Krankenkasse
- erhaltene Unterstützungen und Vergütungen sowie Rechnungen über die Begründung der Notlage
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der außerordentlichen Unterstützung ist eine Mitgliedschaft von mindestens 6 Monaten mit entschprechender Vollbeitragsleistung.