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ÖGB-Solidaritätsversicherung

Spitaltagegeld bei Unfall
Im Falle eines unfallbedingten Spitalsaufenthaltes (sowohl Freizeit- als auch Berufsunfall) erhälst du als aktives Mitglied und PensionistIn 4,- Euro ab dem ersten Tag, sofern der Aufenthalt mindestens 4 Tage dauert. Das Maximum beträgt 308,- Euro (= 77 Tage).

Invaliditätsversicherung

Im Falle einer freizeitunfallbedingten dauernden Invalidität eines nicht im Ruhestand befindlichen aktiven Mitglieds gebührt bei Totalinvalidität folgende Leistung (bei Teilinvalidität dem Grad entsprechend anteilige Leistung):

  • Mindestens 3 bis 10 Jahre Mitglied: 3.200,- Euro
  • Über 10 bis 25 Jahre Mitglied: 4.800,- Euro
  • Mehr als 25 Jahre Mitglied:  6.400,- Euro

Todesfallversicherung bei Freizeitunfällen
Im Falle eines freizeitunfallbedingten Todesfalls eines nicht im Ruhestand befindlichen aktiven Mitglieds gebührt je nach Mitgliedschaftsdauer folgende Leistung:

  • Mindestens 3 bis 10 Jahre: 800,- Euro
  • Über 10 bis 25 Jahre: 1.000,- Euro
  • Über 25 Jahre: 1.200,- Euro

Begräbniskostenbeitrags-Versicherung
Bei Ableben eines aktiven Mitglieds und bei Mitgliedern, die nach 1971 in Ruhestand getreten sind, gebührt ein Begräbniskostenbeitrag je nach Mitgliedschaftsdauer in Höhe von:

  • Mindestens 3 bis 10 Jahre: 150,- Euro
  • Über 10 bis 20 Jahre: 160,- Euro
  • Über 20 bis 30 Jahre: 170,- Euro
  • Mehr als 30 Jahre: 180,- Euro

Mitglieder, die bereits vor dem 1.1. 1972 im Ruhestand waren, sind mit 102,- Euro versichert. Diese Bestimmung gilt nicht für die Mitglieder der vormaligen Gewerkschaft der EisenbahnerInnen (GdE).

Ablebens-Risikoversicherung
Die Versicherung gilt in der vida nur für PensionistInnen der vormaligen Gewerkschaft der Eisenbahner (GdE). Nach dem durch einen Unfall verursachten Tod eines sich am 1.1.2000 im Ruhestand befindlichen Mitgliedes (der vormaligen Gewerkschaft der Eisenbahner) werden folgende Versicherungsleistungen je nach Mitgliedschaftsdauer erbracht:

  • Mindestens 3 bis 10 Jahre: 875,- Euro
  • Über 10 bis 25 Jahre: 1.310,- Euro
  • Über 25 Jahren: 1.745,- Euro

Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens drei Jahre Gewerkschaftsmitglied gewesen sind. Jugendliche Mitglieder, die infolge ihres Alters nicht drei Jahre Mitgliedschaft nachweisen können, werden als für volle drei Jahre zugehörig behandelt.