Vorarlberg

Kündigungsfristen im Tourismus: OGH-Urteil für WKÖ nicht genug Rechtssicherheit?

vida-Tusch: „Wirtschaftskammer ist schlechter Verlierer. Natürlich ist das Hotel- und Gastgewerbe keine Saisonbranche – auch die WKÖ steht nicht über dem Gesetz.“

Der Oberste Gerichtshof hat eine Anfrage der österreichischen Wirtschaftskammer, ob der Tourismus eine Saisonbranche sei, mit Nein beantwortet. Damit ist klar: Die gesetzliche Angleichung der Kündigungsfristen von ArbeiterInnen und Angestellten (seit Oktober 2021) gilt auch im Hotel- und Gastgewerbe. „Endlich haben die Kolleginnen und Kollegen Rechtssicherheit. Die Ungerechtigkeit gehört der Vergangenheit an. Der jahrelange gewerkschaftliche Druck hat sich ausgezahlt“, so Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus der Gewerkschaft vida, und schmettert damit ein Schreiben der Wirtschaftskammer an ihre Betriebe ab, aus dem hervorgeht, dass es weiterhin keine Rechtssicherheit gäbe. Seit Oktober gilt bei der Arbeitgeberkündigung sechs Wochen zum nächsten Quartal, bei der Arbeitnehmerkündigung vier Wochen zum Monatsletzten.

Im Schreiben rät die Wirtschaftskammer ihren Betrieben zwar dazu, tendenziell die neuen längeren Kündigungsfristen für ArbeiterInnen anzuwenden, empfiehlt aber, sich eine mögliche Geld-Rückforderung – nach WKÖ-Sicht könnte auch die 14-tägige Kündigungsfrist angewendet werden, da keine Rechtssicherheit besteht – in der Endabrechnung für ArbeiterInnen vorzubehalten. „Das heißt, die Wirtschaftskammer erkennt die Bewertung des Gerichtshofes nicht an“, ist Tusch empört: „Es ist also so weit, die WKÖ sieht sich über dem Gesetz.“ Dabei sei die Entscheidung des OGH selbstverständlich zu akzeptieren, ortet Tusch absichtliches Stiften von Verwirrung seitens der WKÖ. Gewerkschafter Tusch sieht die Wirtschaftskammer vielmehr als schlechten Verlierer: „Die WKÖ hat mit der Anfrage die Absage des OGH provoziert – hoch gepokert, hoch verloren.“

Der Fachbereichsvorsitzende fordert WKÖ-Sprecher Spreitzhofer und Pulker auf, den verbreiteten Unsinn umgehend richtigzustellen. Dabei seien die Ausführungen nicht nur falsch, sondern würden auch die Gesinnung der Wirtschaftskammer-Vertreter offenbaren. „Die Rückforderung in angegebener Form sieht nämlich vor, den Mitarbeiter bei einer Kündigung zunächst sechs Wochen arbeiten zu lassen, um ihm danach sagen zu können, dass die Frist nur zwei Wochen lang war und jetzt Geld zurückzuzahlen ist, weil er den Mitarbeiter nicht so lange im Betrieb halten hätte müssen“, erklärt Tusch und schließt: „Also mich wundert nicht, dass die Betriebe keine Mitarbeiter finden. Wenn die Arbeitgeber mit solchen Ideen die Realität ausblenden, bringt das die Branche keinen Millimeter weiter. Das passiert ohnehin schon seit Jahren und das Ergebnis ist der von der Wirtschaftskammer regelmäßig ventilierte jedoch hausgemachte Fachkräftemangel. Geben sie den Kolleginnen und Kollegen endlich faire Arbeitsbedingungen und Löhne, von denen man auch leben kann. Bei den nächsten Kollektivvertragsverhandlungen haben die Arbeitgeber wieder die Chance, die Situation zu verbessern. Wir strecken die Hand aus.“

 

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