Vorarlberg

Längere Kündigungsfristen ab 1. Oktober

Gewerkschaft vida und AK beraten ArbeiterInnen im Tourismus.

Die Angleichung der Kündigungsfristen von ArbeiterInnen an jene der Angestellten ist erfolgt. „Mit 1. Oktober 2021 bekommen auch Arbeiterinnen und Arbeiter in Hotellerie und Gastronomie endlich das, was sie sich schon längst verdient haben: Kündigungsfristen wie die von Angestellten“, freuen sich AK Präsidentin Renate Anderl und Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Tourismusgewerkschaft vida.

„Nachdem die Bundesregierung gemeinsam mit den Arbeitgebern die Angleichung jahrelang verhindert und heuer schon zwei Mal verschoben hat, ist es auf Initiative der Arbeiterkammer und Druck der Gewerkschaften jetzt endlich so weit.“

Renate Anderl, AK Präsidentin, und Roman Hebenstreit, vida-Vorsitzender

Ab 1. Oktober gelten ausschließlich die gesetzlichen Kündigungsfristen wie für Angestellte, die bei Kündigung durch den Arbeitgeber je nach Dienstjahren zwischen 6 Wochen bis zum 2. Dienstjahr und maximal 5 Monate nach frühestens 25 Dienstjahren betragen können. Darüber werden AK und Gewerkschaft vida in den kommenden Wochen die BetriebsrätInnen und Beschäftigten umfangreich informieren und sie mit Rat und Tat unterstützen.     

„Sollten diese Informationen noch nicht in allen Betrieben angekommen sein und es dadurch zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen mit Arbeitgebern kommen, sind betroffene Beschäftigte dazu aufgerufen und herzlich eingeladen, sich bei Problemen an die AK bzw. an die Gewerkschaft vida zu wenden, so Anderl und Hebenstreit.

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