Vorarlberg

Gewerkschaft vida und ÖHV preschen mit branchenspezifischem Kurzarbeits-Konzept vor

Tusch und Reitterer: „Es braucht Perspektiven für unschuldig in Not geratene Beschäftigte und Betriebe“

„Viele Stadthotels haben während der Corona-Krise schnell und unbürokratisch alle Mitarbeiter in die Kurzarbeit gebracht. Jetzt brauchen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wiederum rasch Planungssicherheit über die Kurzarbeit Phase II hinaus“, erklären ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer und der Tourismusvorsitzende der Gewerkschaft vida, Berend Tusch. ÖHV und vida haben daher gemeinsam mit betroffenen Betrieben aus der Stadthotellerie ein branchenspezifisches Kurzarbeitszeitmodell entwickelt. „Der österreichische Tourismus und vor allem die Hotellerie, aber auch Teile der Gastronomie, brauchen eine Perspektive für den Fortbestand ihrer Betriebe, um die Sicherung tausender Arbeitsplätze zu gewährleisten: „Die Beschäftigten sind täglich der Angst ausgesetzt, nicht zu wissen, wie es mit ihren Jobs weitergeht. Das kann so nicht weitergehen“, so Gewerkschafter Tusch. „Die von ÖHV und vida entwickelte Kurzarbeit III hat das Zeug, diese Perspektive zu geben“, berichtet Reitterer von der Einigung zwischen den Interessenvertretern für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Hotellerie: „Mit gutem Willen ist vieles möglich.“

Es brauche jetzt ein langfristiges branchenadäquates Kurzarbeitsmodell. Denn: „Der Dienstleistungsbereich ist in keiner Weise mit der Industrie vergleichbar, da beispielsweise für einen Hotelbetrieb, egal wie viel Auslastung, immer ein Minimum an Personal vorhanden sein muss“, erklären die Interessenvertreter.

Nach Vorstellung von ÖHV und vida soll die Kurzarbeit III für die Branche mit September 2020 starten und für bis zu 12 Monate gelten. „Die Nachfrage an Hotelzimmern wird gerade in der Stadthotellerie bis weit in das Jahr 2021 deutlich hinter den Vorjahren zurückbleiben“, stellt Tusch klar. Anders als bei den Vorgängermodellen wäre bei der Kurzarbeit III Weiterbildung erlaubt und durchaus erwünscht: „Kurse werden so oft verschoben, weil gerade Dringenderes ansteht. Jetzt gibt es viel Stehzeit, nutzen wird diese“, appelliert der Tourismusgewerkschafter.

Auch Urlaub aus Ansprüchen, die während der Kurzarbeit III entstehen, sollen förderbar berücksichtigt werden, um zusätzlich entstehende Kosten für die Betriebe zu senken. Gleichzeitig sei jedoch darauf zu achten, dass es zur Schonung von Steuergeldern kommt. „Wir schlagen daher ein solidarisches Arbeitszeitmodell 40/60 vor. Dies bedeutet mindestens 40 Prozent Arbeitsleistung über die gesamte Belegschaft verteilt und damit nur noch 60 Prozent Kurzarbeitsförderung“, erklärt ÖHV-Präsidentin Reitterer. Die 40 Prozent Arbeitsleistung sollen aber flexibel verteilt werden können: „Wo mehr Arbeit anfällt, wie etwa an der Rezeption, soll mehr gearbeitet werden dürfen, Mitarbeiter in Bereichen mit deutlich weniger Nachfrage, wie etwa Barkeeper, sollen dennoch gehalten werden. Das hilft allen“, hält Reitterer fest.

Die Berechnungsgrundlage soll an branchenübliche Bezüge laut § 49 ASVG herangeführt werden, Überstundenpauschale inklusive: „Es ist schlimm genug, wenn Lohn- und Gehaltsbestandteile zu 10 bis 20 Prozent ausfallen. Sie von vornherein bei der Berechnung auszuklammern, ist zu viel“, schließen Tusch und Reitterer.

 

 

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