Steiermark

Offener Brief an Innenminister Kickl: Sicherheitsbranche endlich sicherer machen!

vida-Hebenstreit: „Nur Sicherheitsdienstleistungsgesetz garantiert mehr Qualität“

Anlässlich der Zwischenfälle in den vergangenen Wochen mit privaten Sicherheitsdienstleistern fordert Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Gewerkschaft vida, Innenminister Herbert Kickl in einem offenen Brief auf, „in der Branche endlich für einen Qualitätsaufbau zu sorgen. Weder bei Ausbildung, Qualitätssicherung noch bei den rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es ausreichend gesetzliche Regelungen. Damit sind wir unter den Schlusslichtern in der EU. Sicherheitsfachkräfte sind im gesetzlichen Sinne ungelernt. Das bringt zahlreiche, teils gefährliche Nachteile mit sich.“

Nachfolgend der offene Brief im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Bundesminister!

Die jüngsten Vorfälle im Sicherheitsbereich zeigen, dass es höchst an der Zeit ist, bundeseinheitliche Mindeststandards per Gesetz zu erlassen. Um die vielen groben Mängel im Bewachungsgewerbe endlich zu beseitigen, braucht es dringend ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz. Dieses Gesetz muss eindeutig regeln, welche staatlichen Aufgaben überhaupt an private Sicherheitsunternehmen und in welcher Form übergeben werden dürfen. Es muss klar definiert sein, welche Aufgaben ausschließlich von einer privaten Firma ausgeführt werden, welche in Zusammenarbeit mit der Exekutive und welche überhaupt nicht ausgelagert werden dürfen. 

Neben Regelungen der Zuständigkeiten in den einzelnen Einsatzbereichen, muss mit Hilfe des Sicherheitsdienstleistungsgesetzes auch die erforderliche Ausbildung im Bewachungsgewerbe einer Mindestnorm zugeführt werden. Seit mittlerweile 17 Jahren schlagen sämtliche Versuche einer gesetzlichen Verankerung eines Mindeststandards für die Beschäftigten in der Sicherheitsdienstleistung fehl. 

Die Dringlichkeit einer verpflichtenden einheitlichen Ausbildung unterstreicht auch eine neue Studie des BMVIT, die sich mit Ausbildungs- und Qualitätsstandards für SicherheitsdienstlerInnen (AQUS) beschäftigt. Wörtlich heißt es darin: „Rasche und lückenlose Einführung einer (derzeit in Plänen für eine einschlägige Verordnung vorgeschlagenen) verpflichtenden Grundausbildung für sämtliche Beschäftigte (Arbeiter wie Angestellte) in Bewachungsunternehmen und internes Personal, das in Unternehmen/Organisationen der kritischen Infrastruktur eingesetzt wird. In der Folge sollte auch überprüft werden, ob das aktuell […] eingesetzte Sicherheitspersonal die Anforderungen der Grundausbildung erfüllt.“ 

Die Präsenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern privater Sicherheitsdienste im öffentlichen Alltag ist mittlerweile selbstverständlich geworden. Sei es auf Flughäfen, im öffentlichen Nahverkehr, in Flüchtlingsunterkünften oder bei Veranstaltungen, private Sicherheitsdienstleister sind maßgeblich an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit beteiligt. Gerade deshalb darf es nicht nur uns als Interessensvertretung der ArbeitnehmerInnen ein wichtiges Anliegen sein, eine qualitativ hochwertige, standardisierte und bundesweit einheitliche zertifizierte Ausbildung im Rahmen eines Sicherheitsdienstleistungsgesetzes sicher zu stellen. Diese Forderung steht eindeutig im öffentlichen Interesse und muss so rasch wie möglich umgesetzt werden. Ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz sowohl zum Schutz der Beschäftigten als auch derer, die sie beschützen sollen, ist längst überfällig.

Der Markt für private Sicherheitsdienstleistungen ist in den vergangenen Jahren regelrecht explodiert und die Umsätze schießen nach oben. Jetzt ist es an der Zeit, dass die Betriebe entsprechend in ihre Beschäftigten investieren. Das bindet sie nicht nur ans Unternehmen, sondern es verbessert nachhaltig die Arbeits-, Gesundheits- und Lebenssituation der Kolleginnen und Kollegen. 

Wir ersuchen deshalb um ein persönliches Gespräch, damit diese Situation für alle Beteiligten und Betroffenen zufriedenstellend bereinigt werden kann. 

In Erwartung Ihrer Stellungnahme verbleiben wir

mit gewerkschaftlichen Grüßen

Roman Hebenstreit, Vorsitzender 

Johann Schwabegger, Verhandlungsleiter

 

Ursula Woditschka, Fachbereichtssekretärin

 

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