Salzburg

Bestbieter statt Billigstbieter

vida startet parlamentarische Bürgerinitiative

Alle acht Jahre ein neuer Dienstgeber, alle acht Jahre ein beruflicher Neuanfang mit finanziellen Einbußen: Das ist ein Resultat der weit verbreiteten Ausschreibepraxis im Linienbusverkehr. Auf Anregung der vida-Landesorganisationen Oberösterreich und Salzburg bringt die Gewerkschaft deshalb in den nächsten Tagen eine Bürgerinitiative ins Parlament, die neue, bundesweit einheitliche Ausschreibekriterien für Buslinien fordert.

Rund 4.000 Menschen haben bereits für ein Bestbieterprinzip bei der Ausschreibung von Buslinien unterschrieben. Damit fordert vida den Nationalrat auf, im Bundesvergabegesetz sicherzustellen, dass bei Ausschreibungen von Busleistungen das Bestbieterprinzip angewendet wird:
Qualitäts- und Sozialkriterien müssen verbindlich im Vergaberecht verankert werden. Dazu gehören aus Sicht der Gewerkschaft ein fairer Anteil älterer Beschäftigter, die Ausbildung von Lehrlingen, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung oder nach langer Arbeitslosigkeit und Frauenförderung, aber auch eine entsprechende Ausstattung der Fahrzeuge, Aus- und Weiterbildung für die Beschäftigten und eine entsprechende Ausstattung der Sozial- und Sanitärräume.
Die Gewerkschaft verlangt außerdem, dass im Falle eines Betreiberwechsels die bisher auf einem Streckenlos Beschäftigten zu ihren aktuellen Arbeits- und Entlohnungsbedingungen vom neuen Unternehmen übernommen werden müssen.

Vorreiter in Sachen „gute Sozialstandards“

Landeshauptmann-Stv. Reinhold Entholzer, dessen Verkehrs-Ressort ebenfalls der gesetzlichen Ausschreibungspflicht unterliegt, unterstützt die Forderung der Gewerkschaft und fordert ebenfalls einheitliche bundesweite Regelungen: „In Oberösterreich sind wir, was die Verankerung von Sozial- und Qualitätskriterien im Vergabeverfahren betrifft, schon einen Schritt weiter als andere Bundesländer. In einem zweistufigen Vergabeverfahren werden in Oberösterreich auch Punkte für gute Sozialstandards vergeben, die in die endgültige Bewertung einfließen. Dennoch halte ich, besonders im Hinblick auf die verpflichtende Personalübernahme,  eine bundesweit einheitliche Regelung für notwendig. Ohne rechtliche Grundlage fehlen nämlich die Möglichkeiten, die Einhaltung der vorgegebenen Standards entsprechend zu kontrollieren. Nachdem Bundesminister Alois Stöger vergangenen Donnerstag bereits gemeinsam mit der ASFINAG das Bestbieterprinzip im Straßenbau vorgestellt hat, ist die Ausweitung dieser Regelungen auf den Busverkehr der nächste logische Schritt“, betont Entholzer.

Preisdruck bringt seriöse Betriebe unter Druck

Seriöse Unternehmen, die ihre Beschäftigten fair bezahlen, kommen zunehmend unter Druck. Der Verdrängungswettbewerb ist hart. Um die Ausschreibungen zu gewinnen, müssen sie mit den niedrigstmöglichen Einstiegslöhnen kalkulieren. Betriebe mit Zusatzvereinbarungen wie bezahlten Vor- und Nacharbeiten, bezahlten Pausen oder Prämienzahlungen haben einen deutlichen Nachteil. Alteingesessene und seriöse Unternehmen, die wegen der langen Betriebszugehörigkeit ihrer FahrerInnen höhere Personalkosten haben, werden aus dem Markt gedrängt. „Betriebsvereinbarungen werden umgangen und Beschäftigte einfach ohne Berücksichtigung von Vordienstzeiten eingestellt. Die Einkommensverluste können mehrere hundert Euro im Monat betragen. Sie verlieren außerdem Ansprüche auf Jubiläumsgeld oder die sechste Urlaubswoche. Viele nehmen das in Kauf, nur um nicht arbeitslos zu werden“, berichtet vida-Landesvorsitzender Helmut Woisetschläger. „Das Billigstbieterprinzip drückt Löhne und verschlechtert die Arbeitsbedingungen. Darunter leiden nicht nur die Beschäftigten, es bedeutet auch für die Fahrgäste weniger Qualität und Sicherheit im öffentlichen Verkehr“, ergänzt Rudolf Schuchter, Vorsitzender der vida Salzburg.

Die gesamte Unterlage zur Pressekonferenz finden Sie links neben dem Artikel als Download. 

 

 

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