NEIN zum Aussetzen der Registrierkassenpflicht
„Unser Ziel ist es, die ArbeitnehmerInnen in diesem Land ab 1. Jänner 2016 zu entlasten.Daher kommt es überhaupt nicht in Frage, die Registrierkassenpflicht auszusetzen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Gegenfinanzierung der Lohnsteuerreform und diese Entlastung hat für uns oberste Priorität“, reagiert Erich Mauersics, vida-Landesvorsitzender im Burgenland, auf die Forderung von SPÖ und FPÖ, die Registrierkassenpflicht auszusetzen.
Die Steuerreform und ihre Gegenfinanzierung sei diskutiert und beschlossen worden. Ohne die Registrierkassenpflicht würden 900 Millionen Euro fehlen. Viel zu lange haben die ArbeitnehmerInnen in diesem Land die Hauptsteuerlast getragen. Jetzt sollen sie etwas zurückbekommen aber auch jene ihren Beitrag leisten, die bisher immer Steuerschlupflöcher nutzen konnten. Für Vereine gäbe es schon jetzt Ausnahmebestimmungen. Sollten diese nicht ausreichen, dann könne man in der sanktionslosen Übergangsfrist Verbesserungen vornehmen heißt es von der vida Burgenland.
Die Registrierkassenpflicht bedeutet nichts anderes, als dass Unternehmen oder Vereine jene Steuern auch an den Staat abführen, die sie vorher schon von ihren Konsumenten und Kunden eingehoben haben. „Es ist nicht einzusehen, dass wir als Konsumenten die Steuern zum Beispiel auf Essen und Trinken verrechnet bekommen. Diese dann aber vom Unternehmer nicht weitergegeben werden. Daher ist die Registrierkassenpflicht eine wichtige Maßnahme gegen Steuerbetrug“, betont Ernst Gruber, vida-Landesgeschäftsführer im Burgenland.
Am wichtigsten sei nun die Lohnsteuerentlastung der Burgenländerinnen und Burgenländer, die im Schnitt pro ArbeitnehmerIn rund 900 Euro pro Jahr bringen wird. Dafür wurden bereits klare Spielregeln und Strukturen beschlossen. Eine davon ist die Registrierkassenpflicht, so die vida Burgenland abschließend.