Arbeitgeber müssen jetzt Kosten für Aus-, Fort- und Weiterbildung übernehmen
Eine neu eingeführte Bestimmung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (§ 11b AVRAG) besagt, dass die Teilnahme von Arbeitnehmer:innen an Aus-, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen jeweils als Arbeitszeit zu werten seien. Arbeitgeber müssen die Kosten für diese Bildungsmaßnahmen dann übernehmen, wenn diese nicht von einem Dritten (z.B. externer Fördergeber) getragen werden. Dies gilt für jene Aus-, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften, Verordnungen, Normen der kollektiven Rechtsgestaltung oder des Arbeitsvertrages für die Ausübung der arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit erforderlich sind, sieh die Gewerkschaft vida eine ihrer wichtigsten und langjährigen Forderung nun seitens des Gesetzgebers erfüllt.
„Endlich sind gesetzlich vorgeschriebene Fort- und Weiterbildungen von Beschäftigten in Pflege- und Gesundheitsbereichen sowie im Bereich der Bus- und LKW-Lenker:innen ganz klar Arbeitszeit und auch die Kosten dafür müssen vom Arbeitgeber getragen werden“, ist Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Gewerkschaft vida erfreut. Beispielsweise müsse jetzt alle LKW- und Buslenker:innen nach dem Berufseinstieg innerhalb von fünf Jahren eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden nachweisen. Will der Unternehmen den Fahrer:innen für den Transport von gefährlichen Gütern einsetzen, dann bedarf es auch eine Zusatzausbildung. „Bisher war nicht sichergestellt, dass eine solche auch bezahlt vom Arbeitgeber in der Arbeitszeit stattfindet“, so Hebenstreit.
Auch in den Berufsgruppen der Gesundheits- und Pflegeberufe sei diese Gesetzesänderung immer ein wichtiges Anliegen der Beschäftigten gewesen. „Zusatzausbildungen für beispielsweise Kinder- und Jugendpflege, Intensivpflege, Wundversorgung oder Hospizpflege sind nun ebenfalls klar als Arbeitszeit zu werten und vom Arbeitgeber zu bezahlen“, betont der vida-Vorsitzende.
„Der Gesundheitsminister und die Verkehrsministerin haben hier offensichtlich die Zeichen der Zeit erkannt und setzen eine wirksame Maßnahme für den Fachkräftebedarf. Jetzt liegt es an den Arbeitgebern die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass die Weiterbildungen gut absolviert werden können. Dafür muss genügend Personal vorhanden sein. In erster Linie gilt es daher die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, sodass die Kolleginnen und Kollegen in den jeweiligen Branchen gehalten werden können und dass Branchen wie Pflege oder Straßentransport für Interessierte und Neueinsteiger:innen genug attraktiv sind“, sagt Hebenstreit.
Hintergrund: Österreich ist mit der Umsetzung der RL (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. 6. 2019 (über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union) seit über eineinhalb Jahren, mit 1. August 2022, säumig gewesen. Verspätet aber doch wurde daher Ende Jänner 2024 im Nationalrat ein Initiativantrag zur Umsetzung der genannten RL eingebracht. Dieser Abänderungsantrag wurde im Ausschuss für Arbeit und Soziales angenommen und in weiterer Folge vom Nationalrat unverändert beschlossen.