Wien

Corona: AK und vida fordern mehr Anerkennung für Reinigungskräfte

Neue AK Studie zeigt überdurchschnittlich viele Arbeitsrechts-Probleme in Reinigungsbranche.
Die Reinigungskräfte wurden zwar in der Corona-Krise als Held:innen der Arbeit gefeiert, spürbare Verbesserungen in der Branche blieben aber bislang aus. Und die wären dringend notwendig, wie eine neue Studie von FORBA im Auftrag der Arbeiterkammer Wien zeigt. AK und vida fordern deutliche Verbesserungen für die KollegInnen in der Reinigung: 1.700 Euro Mindestlohn im Kollektivvertrag, einen Mehrarbeitszuschlag von 50 Prozent auf für Teilzeitkräfte und ab der ersten Stunde; einen Corona-Bonus für alle, die im Gesundheitswesen gearbeitet haben, Reinigung am Tag, statt zur Tagesrandzeit und eine 32-Stunden-Woche für diesen körperlich sehr anstrengenden Beruf. Die öffentliche Hand als größter Auftraggeber muss mit gutem Beispiel vorangehen und dem Best- statt dem Billigstbieterprinzip folgen.
 
Am 15. Juni findet der „Tag der Reinigung“ statt. 1990 wurden die Beschäftigten der Gebäudereinigung in Los Angeles beim Kampf um ihr Recht auf gewerkschaftliche Organisierung und für bessere Bezahlung von der Polizei angegriffen, viele verletzt oder ins Gefängnis gebracht. Der Protest weitete sich in verschiedene Teile des Landes aus und schließlich konnte eine gewerkschaftliche Organisierung und bessere Bezahlung durchgesetzt werden.
 
AK Präsidentin Renate Anderl: „Im laufenden Betrieb eines Unternehmens wird die Reinigung häufig im doppelten Sinn an den Rand geschoben: Die Arbeit findet in den frühen Morgen- und späten Abendstunden statt, um die anderen Mitarbeiter:innen nicht zu ,stören‘. Die Reinigung wird oft ausgelagert, die Verantwortung für die Arbeitnehmer:innen darf damit aber nicht wegfallen! Es muss das Bestbieterprinzip gelten, der billigste Anbieter wird entweder an der Qualität oder bei den Menschen sparen!“
 
vida-Gewerkschafterin Monika Rosensteiner: „Für die Arbeit, die Kolleginnen und Kollegen in der Reinigung tagtäglich leisten, braucht es Fachwissen. Nicht umsonst gibt es einen Lehrberuf dafür. Diese sehr wichtige und wertvolle Tätigkeit, die im Zuge der Corona-Krise systemrelevant wurde, hat eine ordentliche Bezahlung und auch generell mehr Wertschätzung verdient.“
 
Die wichtigsten Studienergebnisse:
 
Frauen und Migrant:innen
 
Insgesamt sind in Österreich laut statistischen Daten aus dem Jahr 2019 75.900 Personen in der Reinigungsbranche beschäftigt. In der Reinigungsbranche ist der Anteil von Frauen besonders hoch und der der Männer vergleichsweise niedrig. In der Reinigung arbeiten 67 % Frauen und 33 % Männer, in der restlichen Dienstleistung sind dies 58 % Frauen und 42 % Männer. Viele Beschäftigte in der Reinigungsbranche verfügen über Migrationserfahrung. 32 % der Frauen und 51 % der Männer wurden in Österreich geboren. Zum Vergleich: In Dienstleistungsberufen ohne Reinigung liegt der Anteil der Österreicher:innen bei 79%. Das mittlere Alter der Beschäftigten in der Reinigung liegt bei 45 Jahren und damit deutlich über jenem von Beschäftigten in der restlichen Dienstleistung.
 
An den Rand geschoben
 
Die Reinigung an den Tagesrandzeiten macht die Arbeit der Reinigungskräfte einerseits „unsichtbar“ und führt zu einer geringeren Wertschätzung. Andererseits stellt sie für das Familienleben der Betroffenen eine große Belastung dar: Morgens um 6 oder abends um 18 Uhr gibt es kein Kinderbetreuungsangebot mehr. Der Einsatz in der Früh und am Abend, oft auch noch an verschiedenen Orten, „zerreißt“ den Tag, führt zu viel Fahrtzeit und Organisationsaufwand für ein vergleichsweise geringes Entgelt.
 
Hohe Teilzeitquote
 
In der Reinigungsbranche ist der Anteil an Teilzeitbeschäftigten besonders hoch. Insgesamt arbeiteten in Österreich 2019 29 % aller unselbständig Beschäftigten in Teilzeit, in der Reinigung waren es ganze 46 %. Noch höher ist dieser Anteil bei den Frauen mit 62 %. 17 % der Frauen hätten gerne mehr Arbeitsstunden, das ist ein doppelt so hoher Anteil als unter allen unselbständig beschäftigten Frauen. Dieses Ergebnis ist auch deshalb auffallend, da teilzeitbeschäftigte Frauen aufgrund von Kinderbetreuungspflichten häufig zögern, Wünsche nach mehr Arbeitsstunden zu formulieren.
 
Unberechenbare Dienstpläne, dafür kaum Zuschläge
 
Tatsächlich werden von Beschäftigten in der Reinigung in vielen Wochen auch mehr Stunden als im Dienstvertrag vereinbart gearbeitet. Die Bezahlung steigt dadurch aber kaum. In der Praxis führen lange Durchrechnungszeiträume von drei Monaten bis zu einem Jahr für Teilzeitbeschäftigte dazu, dass die Betriebe eine Verteilung der Arbeitsstunden anstreben, die möglichst zu keiner Bezahlung von Zuschlägen führt. Obwohl der Kollektivvertrag eine Frist von 14 Tagen zur Vorankündigung der Dienstpläne vorschreibt, kommt es in der Praxis immer wieder zu kurzfristigen Arbeitseinsätzen.
 
Niedrige Einkommen mit deutlicher Einkommensschere zwischen Frauen und Männern
 
Entsprechend dem Kollektivvertrag für die Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung liegen die Brutto-Stundenlöhne bei 11,26 € in der Lohngruppe 1 und bei 9,23 € in der Lohngruppe 6. Hinzu kommen Zuschläge für besonders gefährliche Arbeiten oder bei Infektionsgefahr. Zuschläge für Mehr- und Überstunden und Nachtarbeit gibt es nur zwischen 20.00 und 6.00 Uhr sowie für Feiertagsarbeit. Im Mittel (Median) verdienen Beschäftigte in der Reinigung monatlich netto 1.400 € (inklusive anteiligem Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Zum Vergleich: In der Dienstleistung ohne Reinigung liegt der Median bei 2.200 Euro, bei Landwirtschaft und Produktion sind es 2.400 Euro. In der Einigung gibt es eine deutliche Einkommensschere zwischen Frauen und Männern, so verdienen Frauen im Schnitt 1.200 €, Männer 1.800 €.
 
Coronakrise
 
Die Reinigung „kritischer Bereiche“ wie etwa in Krankhäusern und Supermärkten gewann während der Covid-19-Krise noch mehr an Bedeutung. Auf der anderen Seite wurde durch die Verlagerung vieler Bürotätigkeiten ins Home-Office die Reinigung von Büroräumen obsolet. Manche Auftraggeber:innen haben in dieser Situation Verträge mit Reinigungsunternehmen kurzfristig gekündigt. In einigen Fällen fristwidrig. Während Auftraggeber und Auftragnehmer vor Gericht streiten, wurden die MitarbeiterInnen in solchen Fällen vielfach auf die Straße gesetzt und werden von einem Erfolg ihres Auftraggebers vor Gericht nichts sehen. Einige Unternehmen nutzten hingegen die Kurzarbeit.
 
Arbeitsrecht unter Druck
 
2 Prozent aller unselbständig Beschäftigten arbeiten in der Reinigung. Aber mehr als 4 Prozent aller Arbeitsrechts-Beratungen entfallen auf Reinigungskräfte. Schreiben an die Arbeitgeber werden dreieinhalb Mal häufiger nötig als im Durchschnitt der Beschäftigten. Der Gang vor Gericht – vom Einbringen einer Klage, über Vergleichsverhandlungen bis hin zum Prozess – ist ebenso häufiger notwendig.
 
Die Probleme, mit denen die Menschen zur AK kommen, spiegeln die Situation in der Reinigung gut wieder:
 
1. Es geht um falsche Berechnung der Lohnansprüche bei Kündigung, insbesondere fehlen Stunden und Zuschläge. Fahrtkosten werden nicht berücksichtigt, Pausen abgezogen, die nie gehalten werden konnten, das Umziehen wird nicht als Arbeitszeit gerechnet.
 
2. Kündigung im Krankenstand, die vordatiert wird, um sich die Entgeltfortzahlung zu ersparen.
 
3. Permanente Änderungen von Lage und Ausmaß der Arbeitszeit, um sich Zuschläge zu ersparen und um eine schwankende Auftragslage, also das unternehmerische Risiko, an die ArbeitnehmerInnen weiter zu geben.
 
4. Zu viel Arbeit für die vorgegebene Zeit, was regelmäßig zu unbezahlter Mehrarbeit führt.
 
FunktionLandesvorsitzender

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