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Wie zum JVR?

Wähl dir einen!

Du bist unter 23 Jahre alt und möchtest dich in deinem Betrieb aktiv für die Interessen der Lehrlinge und jugendlichen ArbeitnehmerInnen einsetzen? Dann lass dich für die nächsten JVR Wahlen aufstellen oder gründe einen Jugendvertrauensrat in deinem Betrieb. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die JVR-Wahl.

In welchen Betrieb kann ein JVR gewählt werden?
In allen Betrieben, in denen dauerhaft mindestens fünf jugendliche ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind –  also ArbeitnehmerInnen, die das 18. Lebensjahr sowie Lehrlinge, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Wer darf wählen und wann wird gewählt?
Der JVR wird alle zwei Jahre von den im Betrieb beschäftigten jugendlichen ArbeitnehmerInnen, also Personen, die das 18. Lebensjahr sowie Lehrlinge, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gewählt. Sind die zwei Jahre abgelaufen, muss neu gewählt werden.

Wer kann gewählt werden?

Kandidieren können alle ArbeitnehmerInnen des Betriebs, die am Tag der Wahlausschreibung das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und am Tag der Wahl seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sind.

Was ist die Jugendversammlung?

Damit die JVR-Wahl durchgeführt werden kann, muss zuerst eine Jugendversammlung abgehalten werden. Die Jugendversammlung besteht aus allen ArbeitnehmerInnen im Betrieb, die das 18. Lebensjahr und aus allen Lehrlingen die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie aus den Mitgliedern des Jugendvertrauensrates. Außerdem sind je ein/e Vertreter/in der Arbeiterkammer, der zuständigen Gewerkschaft und des Betriebsrats teilnahmeberechtigt. Geht es um die JVR-Wahl, so ist die wichtigste Aufgabe der Jugendversammlung einen Wahlvorstand zu wählen.

Was ist der Wahlvorstand?

Die Wahl des JVR wird von einem Wahlvorstand vorbereitet, durchgeführt und geleitet. Dieser besteht aus drei Mitgliedern, von denen zwei von der Jugendversammlung gewählt und ein Mitglied vom Betriebsrat entsandt wird. Achtung: Falls es im Betrieb noch keinen Jugendvertrauensrat gibt, kann die Sitzung von dem/der ältesten stimmberechtigten Jugendlichen, dem Betriebsrat, der zuständigen Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer einberufen werden.

Wie viele Personen sind im Jugendvertrauensrat?

Die Anzahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder im JVR, richtet sich nach der Anzahl der im Betrieb beschäftigten jugendlichen ArbeitnehmerInnen. In Betrieben mit:

  • 5 bis 10 jugendlichen ArbeitnehmerInnen wird 1 Jugendvertreter
  • 11 bis 30 jugendlichen ArbeitnehmerInnen werden 2 Mitglieder
  • 31 bis 50 jugendlichen ArbeitnehmerInnen werden 3 Mitglieder
  • 51 bis 100 jugendlichen ArbeitnehmerInnen werden 4 Mitglieder

in den Jugendvertrauensrat gewählt.

In Betrieben mit mehr als 100 jugendlichen ArbeitnehmerInnen erhöht sich je weiteren hundert jugendlichen ArbeitnehmerInnen die Zahl der Mitglieder um eins. In Betrieben mit mehr als 1000 jugendlichen ArbeitnehmerInnen erhöht sich die Zahl der Mitglieder für je weitere 500 jugendliche ArbeitnehmerInnen um eins. Bruchteile von hundert bzw. fünfhundert werden für voll gerechnet.

Wie als JugendvertrauensrätIn kandidieren?

Damit du als JugendvertrauensrätIn kandidieren kannst, musst du einen Wahlvorschlag einbringen. Dieser muss spätestens zwei Wochen vor dem Wahltag beim Wahlvorstand eingereicht werden. Außerdem muss er die nötigen Unterstützungsunterschriften (für jede/n zu wählende/n JVR zwei Unterschriften von wahlberechtigten Jugendlichen) aufweisen und mindestens eine/n wählbare/n KandidatIn und höchstens die doppelte Anzahl der zu wählenden JVR-Mitglieder enthalten.

Was ist bei der JVR-Wahl zu beachten?

Die Wahl findet vier Wochen nach der Jugendversammlung statt. Deine Stimme kannst du direkt im Wahllokal oder per Briefwahl (Achtung: Dies musst du zuvor beim Wahlvorstand beantragen) abgeben. Nachdem die Wahl abgeschlossen wurde, ermittelt der Wahlvorstand das Wahlergebnis und gibt es im Betrieb durch Aushang bekannt. Jetzt muss sich nur noch der neue Jugendvertrauensrat konstituieren und einer erfolgreichen JVR-Arbeit steht nichts mehr im Wege.

Achtung: Dein/e ArbeitgeberIn hat ein Monat Zeit, die Wahl anzufechten. Also unbedingt alle Fristen einhalten und immer die benötigten Formulare ausfüllen.

Die Wahl eines Jugendvertrauensrates ist gesetzlich geregelt. Dabei müssen einige wichtige Fristen eingehalten werden. Deine vida Jugend unterstützt dich bei der JVR-Wahl.

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