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Mehr Chancengleichheit auf Schiene

Europäische Sozialpartner im Eisenbahnbereich einigen sich auf Förderung von Frauen.

Die Europäischen Sozialpartner im Eisenbahnbereich, die Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF) für die ArbeitnehmerInnen und die Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (CER) für die Arbeitgeberseite, erzielten am 30. Juni 2021 eine vorläufige Einigung für eine verbindliche Vereinbarung zur Förderung der Beschäftigung von Frauen im Eisenbahnsektor. Damit wird Frauen künftig Chancengleichheit am Arbeitsplatz garantiert.

Zentrale Rolle

„Die Europäische Sozialpartnerschaft hat eine Vereinbarung auf die Beine gestellt, die ein wichtiger Schritt für den Eisenbahnsektor insgesamt ist", sagt Roman Hebenstreit, Vorsitzender der für den österreichischen Eisenbahnbereich zuständigen ETF-Partnergewerkschaft vida. Für einige Bahnen in Europa sei das Thema Chancengleichheit bis heute kein großes Thema gewesen. Das müsse sich nun ändern.

„Wir freuen uns, dass jetzt im Rahmen der Europäischen Sozialpartnerschaft Frauen verbindlich eine zentralere Rolle bei der Beschäftigung im Eisenbahnbereich einnehmen werden.“

Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Gewerkschaft vida

Starke Verbesserungen

„Die Vereinbarung muss in den einzelnen EU-Staaten verbindlich umgesetzt werden“, ist auch vida-Bundesfrauenvorsitzende Olivia Janisch erfreut.

„Die Gewerkschaft vida arbeitet seit langem daran, Verbesserungen für Frauen auf Kollektivvertrags- und Betriebsebene zu erzielen. Dabei konnten bereits in vielen Bereichen wichtige Verbesserungen für Frauen wie etwa gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit oder Maßnahmen zur besseren Vereinbarung von Beruf und Familie erzielt werden. Wir werden sehr genau darauf achten, dass die verhandelten Sozialpartnermaßnahmen auch in Österreich umgesetzt werden.“

Olivia Janisch, vida-Bundesfrauenvorsitzende

Wichtiges Signal

Das letzte verbindliche Sozialpartnerabkommen im Eisenbahnsektor auf europäischer Ebene liegt mehr als 15 Jahre zurück. „Mit dieser Vereinbarung ist daher auch ein wichtiges Signal zur Stärkung des Europäischen Sozialen Dialogs insgesamt gestellt worden“, ist Hebenstreit überzeugt. Die Einigung könnte auch in vielen anderen Bereichen des europäischen Sozialpartnerdialogs Vorbildwirkung haben: Beispielsweise für Abkommen mit den Arbeitgebern zur gemeinsamen Eindämmung des durch die Liberalisierungsschritte der Europäischen Kommission – u.a. europaweite Ausschreibungen nach dem Billigstbieterprinzip – im Verkehrs- und Dienstleistungssektor entstandenen Lohn- und Sozialdumpings. „Es muss endlich damit Schluss sein, dass Beschäftigte und ihre Löhne als letzte Stellschrauben im Wettbewerb und Preiskampf nach unten missbraucht werden“, bekräftigt Hebenstreit.

Weitere Schritte

Nach der noch ausstehenden Bestätigung durch die Gremien von ETF und CER soll die Vereinbarung aller Voraussicht nach am 5. November 2021 unterzeichnet werden. Der Gleichbehandlungsprozess ist damit aber noch nicht abgeschlossen. In zwei Jahren sollen die Maßnahmen evaluiert und gegebenenfalls weiterentwickelt werden, so die Europäischen Sozialpartner.

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