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Welt-AIDS-Tag am 1. Dezember

AIDS bekämpfen, nicht Menschen mit AIDS. vida zeigt Solidarität.

Heuer begehen wir am 1. Dezember wieder den Welt-AIDS-Tag. Mittlerweile zum 31. Mal. Auch wenn nach der Ansteckung mit dem HI-Virus der Ausbruch von Aids mittlerweile hinausgezögert werden kann, ist diese Immunschwächekrankheit nach wie vor nicht heilbar. Weltweit leben mehr als 37 Millionen Menschen mit HIV/AIDS. Auch in Österreich erhalten jährlich 400-500 Menschen eine HIV-Diagnose. Daher ist es nach wie vor wichtig, sich zu informieren, zu schützen und den eigenen HIV-Status zu kennen. Jeden Tag erhalten 1-2 Menschen bei uns die Diagnose ‚HIV-positiv‘. Der Welt-Aids-Tag soll daran erinnern, dass infizierte Menschen einen verantwortungsbewussten, menschenwürdigen Umgang verdienen. Sie brauchen dringend unsere Unterstützung und Solidarität. Dafür macht sich auch die Gewerkschaft vida stark.

Keine Gefahr im Alltagsleben

Nach wie vor gibt es viele Ängste und Vorurteile gegenüber Menschen mit HIV oder der Immunschwächekrankheit Aids.  Oft aber nur, weil viele Menschen einfach zu wenig über die Krankheit und ihre Verbreitung wissen.

Hier einige wichtige Fakten: HIV ist keine Schmierinfektion und kann im normalen Alltag nicht übertragen werden. Das HI-Virus kann also nicht durch zwischenmenschliche Kontakte wie Händeschütteln, Umarmen, Küssen, Anniesen oder Anhusten weitergegeben werden. Keine Gefahr besteht außerdem durch das gemeinsame Benutzen von Telefonen, Computern, Geschirr, Besteck, Handtüchern, Toiletten etc.

Diskriminierung häufig auch am Arbeitsplatz
Freunde und Bekannte müssen sich also grundsätzlich keine Sorgen machen, auch bei üblichen Tätigkeiten am Arbeitsplatz besteht kein Ansteckungsrisiko. „Leider kämpfen aber noch viele HIV-positive Beschäftigte in Österreich gegen Diskriminierung, Tabuisierung und Stigmatisierung“, weiß vida-Arbeitnehmerschutzexperte Peter Traschkowitsch. „Gerade deswegen ist noch mehr Aufklärung und Information über HIV/Aids wichtig.“

AIDS und der Arbeitsplatz
Die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen

Bewerbung

Fragen bei einem Bewerbungsgespräch müssen im Zusammenhang mit der angestrebten Tätigkeit stehen. Sie dürfen nicht die Privat- und Intimsphäre verletzen. Derart unzulässige Fragen, wie zum Beispiel "Sind Sie HIV-positiv?" kannst du daher grundsätzlich ohne Rechtsfolgen falsch oder gar nicht beantworten, wenn diese Frage unerheblich für die Ausübung des konkreten Jobs ist.

Aber: Wenn der konkrete Job bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen erfordert oder z. B. tätigkeitsbedingt ein erhöhtes Ansteckungsrisiko für andere Personen besteht, kann diese Frage erlaubt oder geboten sein. Bei Berufen im Gesundheitswesen wird dies nach dem derzeitigen arbeits- und sozialrechtlichen Diskussionsstand und nach den Gegebenheiten in der Praxis beispielsweise für invasive Tätigkeiten, bei Eingriffen in die Körpersubstanz und den Kontakt mit offenen Wunden (z. B. im Bereich der Chirurgie) bejaht.

Unser Tipp: Der (zukünftige) Arbeitgeber kann ein ärztliches Gutachten verlangen bzw. kannst du ein solches anbieten, ob du für den Job aus medizinischer Hinsicht geeignet bist. Beachte dabei, ob eine Gefahr für Leben und Gesundheit der anderen im Unternehmen beschäftigten ArbeitnehmerInnen oder anderer Personen (z. B. KundInnen) gegeben sein könnte. Dieses Gutachten hat zu lauten: "geeignet"/"nicht geeignet". Die Entscheidung, ob eine HIV-Infektion für die angestrebte Tätigkeit hinderlich ist, trifft somit die/der begutachtende Ärztin/Arzt; Details hat der Arbeitgeber nicht zu erfahren. Die Frage nach dem Vorliegen einer Infektion mit dem HI-Virus darf nicht falsch beantwortet werden, wenn es für den Arbeitsplatz objektiv von Bedeutung ist.

AIDS-Test

Der Arbeitgeber darf von den Beschäftigten nicht verlangen, dass sie sich einem Antikörpertest unterziehen. Wird ein Test ohne dein Wissen und Einverständnis vorgenommen, ist das strafbar.

Kündigung

Kündigungen durch den Arbeitgeber wegen einer HIV-Infektion oder AIDS-Erkrankung können wegen einer Diskriminierung aufgrund einer Behinderung angefochten werden oder auch wegen Sozialwidrigkeit (Achtung: kurze Fristen). Besonders kündigungsgeschützt sind Menschen, die wegen ihrer Erkrankung einen entsprechenden Begünstigtenstatus nach dem Behinderteneinstellungsgesetz erlangen. In Österreich besteht generell kein gesetzliches Kündigungsverbot im Krankenstand, das Entgelt muss der Arbeitgeber bis zum Ende der im Einzelfall zutreffenden Fristen jedoch weiter bezahlen.

Eine einvernehmliche Lösung im bzw. wegen des Krankenstands zu Lasten der Sozialversicherung ist sittenwidrig. Sollte der Arbeitgeber wegen Vorliegens einer HIV-Infektion oder wegen AIDS eine Entlassung (fristlose Beendigung) aussprechen, wende die bitte unverzüglich an die vida. Wir beraten dich und sagen dir, wie du weiter vorgehen musst.

Krankenstand

ArbeitnehmerInnen müssen zwar eine ärztliche Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit bringen - nicht aber über den Grund. Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit müssen daraus hervorgehen, aber keinesfalls die Art der Erkrankung oder etwa eine Diagnose. Auch hier steht dir vida zu Seite und berät dich, wie du mit Nachfragen des Arbeitgebers oder der Personalabteilung umgehen sollst.

Ärztliche Schweigepflicht

Ärztinnen und Ärzte (auch BetriebsärztInnen) unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und machen sich strafbar, wenn sie jemanden über eine Infektion mit dem HI-Virus oder eine AIDS-Erkrankung informieren. Ausnahmen: Kranken-, Pensionsversicherungen usw. muss die Art der Erkrankung bekannt gegeben werden. Diese unterliegen allerdings selbst der Schweigepflicht - vor allem gegenüber dem Arbeitgeber.

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