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Arbeiterkammer

Die gesetzliche Interessensvertretung der ArbeitnehmerInnen.

Die Arbeiterkammer vertritt österreichweit die Interessen von über 3,5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber Regierung und Wirtschaft. Als gesetzliche Interessensvertretung ist die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Beschäftigung, Weiterbildung, Qualifizierung und Wiedereingliederung ihrer Mitglieder am Arbeitsmarkt zuständig. Daneben vertritt die Arbeiterkammer die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einer Vielzahl von Themen, darunter Arbeits- und Sozialrecht sowie Verbraucherschutz.

Die Arbeiterkammern arbeiten eng mit anderen österreichischen Sozialpartner zusammen, wobei sie auch gemeinsame Studien über sozial- und wirtschaftspolitische Themen durchführen. Die Ergebnisse sind ein wichtiger Bestandteil der österreichischen politischen Diskussion und dienen oft als politische Leitlinien.