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Neue Werte 2018

Was bringt das neue Jahr? Beiträge und Richtsätze in der Sozialversicherung.

Wir geben dir einen ersten Überblick über die neuen Werte für das Jahr 2018:

  • ASVG Höchstbeitragsgrundlagen
    monatlich: 5.130,00 Euro
    jährlich für Sonderzahlungen: 10.260,00 Euro

     
  • Geringfügigkeitsgrenze
    pro Monat 438,05 Euro
    täglich entfällt ab 1.1.2018

     
  • Rezeptgebühr 
    6,00 Euro pro Medikament

     
  • Selbstkostenbeitrag
    für Heilbehelfe mindestens 34,20 Euro, bei Sehbehelfen 102,60 Euro

     
  • Service-Entgelt für die e-Card: 11,70 Euro
     
  • Die Pensionen werden ab 1. Jänner 2018 nach den Bestimmungen des Pensionsanpassungsgesetzes 2018 (PAG) erhöht: 
    Beträgt das Gesamtpensionseinkommen nicht mehr als 1.500,00 Euro monatlich ist um 2,2% zu erhöhen, wenn es über 1.500,00 bis zu 2.000,00 Euro monatlich beträgt, um EUR 33,00, wenn es über 2.000,00 bis zu 3.355,00 Euro monatlich beträgt, um 1,6%, wenn es über 3.355,00 bis zu 4.980,00 Euro monatlich beträgt, um einen Prozentsatz, der zwischen dengenannten Werten von 1,6% auf 0% linear absinkt. Beträgt das Gesamtpensionseinkommen mehr als 4.980,00 Euro monatlich, so findet keine Erhöhung statt.
     
  • Das Pflegegeld beträgt:
    bei Stufe 1: 157,30 Euro
    bei Stufe 2: 290,00 Euro
    bei Stufe 3: 481,80 Euro
    bei Stufe 4: 677,60 Euro
    bei Stufe 5: 920,30 Euro
    bei Stufe 6: 1.285,20 Euro
    bei Stufe 7: 1.688,90 Euro

 

Detailiertere Informationen zu

  • Höchstbeitragsgrundlagen
  • Geringfügigkeitsgrenzen
  • Beitragssätzen
  • Richtsätzen für Ausgleichszulagen

findest du im Downloadbereich.