vida

Pensionsgipfel

Eine Reform, die nicht aus Kürzungen besteht.

Der ÖGB bewertet die Ergebnisse des Pensionsgipfels der Regierung am 29. Februar 2016 als positiv. ÖGB-Präsident Erich Foglar spricht von einer Reform, die nicht aus Kürzungen besteht: „Künftig gibt es eine bessere soziale Absicherung für diejenigen, die 30 Jahre gearbeitet haben und trotzdem auf die Mindestpension angewiesen sind, und stärkere Anreize zum Weiterarbeiten für Frauen, die mit über 60 Jahren noch einen Arbeitsplatz haben.“

Notwendig sind auch die beschlossenen Reformen bei den Invaliditätspensionen. Das Prinzip Reha vor Pension gilt weiterhin. Es soll mehr Früherkennung, mehr Vorsorge und mehr Umschulungen geben. Künftig soll die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt noch stärker im Mittelpunkt stehen. Damit wird auch zur weiteren Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalter beigetragen.
 Verbesserungen gibt es auch für Frauen: Jenen Frauen, die bisher keinen Anspruch auf eine eigene Pension hatten, weil sie nicht über die notwendigen 15 Beitragsjahre verfügen, werden bis zu 96 Monate Kindererziehungszeit pensionsbegründend angerechnet. Demnach haben beispielsweise ab 1955 geborene Frauen, die zwei Kinder haben und sieben Jahre erwerbstätig waren, Anspruch auf eine eigene Pension.

 Zudem wird etwa das Pensionssplitting nun sieben Jahre (bisher vier), insgesamt aber maximal 14 Jahre möglich sein. Von der Erhöhung von vier auf sieben Jahre profitiert jener Elternteil, der nach dem vierten Geburtstag des Kindes, Teilzeit arbeiten geht. Das sind überwiegend Frauen. Künftig sind also höhere Pensionen für Frauen trotz Teilzeit möglich.

 Auch die Ausgleichszulage wird angehoben. „Für alle, die mindestens 30 Jahre lang gearbeitet haben, beträgt die Mindestpension dann 1.000 Euro“, so Foglar. Die Zulage steigt um 117 Euro.